﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><rss xmlns:xsi="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance" xmlns:xsd="http://www.w3.org/2001/XMLSchema" version="2.0"><channel><description>ALG 2 und Regelleistung</description><item><description>&lt;a name="a1010"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Westerwell zu Hartz 4&lt;/h1&gt;
&lt;object width="480" height="295"&gt;&lt;param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/9oYvyvil0b4&amp;hl=de_DE&amp;fs=1&amp;"&gt;&lt;/param&gt;&lt;param name="allowFullScreen" value="true"&gt;&lt;/param&gt;&lt;param name="allowscriptaccess" value="always"&gt;&lt;/param&gt;&lt;embed src="http://www.youtube.com/v/9oYvyvil0b4&amp;hl=de_DE&amp;fs=1&amp;" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="480" height="295"&gt;&lt;/embed&gt;&lt;/object&gt;
&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a1010"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a1010</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a1010</link><pubDate>Mon, 29 Mar 2010 12:17:31 +0200</pubDate><pubDateParsed>2010-03-29T10:17:31</pubDateParsed><title>Westerwell zu Hartz 4</title></item><item><description>&lt;a name="a1009"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Hartz4 &lt;/h1&gt;Heutzutage ist es nicht verwerflich, wenn Sie
Ihren Job verlieren. Kein Arbeitsplatz ist heute mehr sicher.
Selbst mit sehr guten Qualifikationen ist es nicht einfach, einen
guten und dauerhaften Job zu erhalten. Oftmals bleibt dann keine
andere Wahl, als zum Arbeitsamt zu gehen, und Hartz 4 zu
beantragen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Wie man Hartz 4 beantragt&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für manch einen ist es sicher eine große Überwindung Hartz 4 zu
beantragen. Es müssen zahlreiche Formulare ausgefüllt werden, und
es muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden. Um die Wartezeit,
bis zur Genehmigung der Auszahlung ein wenig zu verkürzen, können
Sie schon vor dem ersten Gang zum Amt die Formulare ausfüllen. Sie
sind auf der Internetseite der Arbeitsagentur erhältlich. Sie
brauchen Sie nur auszudrucken und mit zum Amt zu nehmen. Zudem
können Sie sich auf dem Portal der Arbeitsagentur auch schon vorab
informieren, was sie alles für die Beantragung von Arbeitslosengeld
benötigen. So haben Sie beim ersten Termin alle benötigten
Unterlagen zusammen.&lt;br /&gt;
Wenn Sie zum Arbeitsamt gehen, nehmen Sie die ausgefüllten
Unterlagen mit, die Nachweise wo Sie bisher tätig waren, und Ihre
Abschlusszeugnisse aus der Schule. Ganz egal wie Alt sie bereits
sind, die Zeugnisse wollen die Mitarbeiter trotzdem sehen. Frühes
Aufstehen ist hier auch sehr wichtig, da das Arbeitsamt meist schon
vor der offiziellen Öffnungszeit überfüllt ist.&lt;br /&gt;
Haben Sie den Termin beim Arbeitsamt hinter sich gebracht, folgt
kurze Zeit später ein Termin im Jobcenter. Hier lernen Sie dann
Ihren Betreuer kennen, der Ihnen helfen wird, eine neue
Arbeitsstelle zu finden. Hier müssen Sie in Zukunft regelmäßige
Eigenbemühungen vorweisen, sprich Bewerbungsunterlagen abgeben, und
an vorgegebenen Schulungen teilnehmen. In der Regel sehen Sie Ihren
Betreuer etwa zwei- bis dreimal im Jahr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Was für Kosten werden von Hartz 4 gedeckt&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Hartz 4 Empfänger wird Ihnen vom Arbeitsamt die Miete für Ihre
Wohnung bezahlt. Diese darf aber eine bestimmte Miethöhe nicht
überschreiten. Ist die Wohnung zu teuer, müssen Sie sich
schnellstmöglich eine neue Wohnung suchen. Hartz 4 beinhaltet zu
dem noch Heizkosten und etwas Geld zum leben. Einmal im Jahr können
Bewerbungskosten eingereicht werden. Hierzu müssen Sie die Adressen
und die Anschreiben der Bewerbungen einreichen. Diese werden
geprüft, und je nach Menge gibt es dann die Bewerbungskosten
erstattet. Extrazahlungen wie Bekleidungsgeld oder Weihnachtsgeld
gibt es nicht mehr.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Extrazahlungen&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Als Hartz 4 Empfänger können Sie diverse Zuschüsse bekommen. Sieht
Ihr Bearbeiter, dass Sie eine bestimmte Weiterbildung wirklich
wollen, und diese Ihnen auch etwas nützen würde, dann kann es
genehmigt werden, dass die Weiterbildungsmaßnahme vom Amt bezahlt
wird. Sollten Sie eine neue Wohnung beziehen, in der es sich um
Ihre erste eigene Wohnung handelt, können Sie einen Zuschuss für
die Erstausstattung beantragen. Hier bekommen Sie Geld für Möbel,
und andere Einrichtungsgegenstände.&lt;br /&gt;
Um vom Hartz 4 wegzukommen, können Sie ein Gewerbe anmelden. Wenn
Sie als Freiberufler durchstarten, bekommen Sie für ein Jahr ein
bisschen mehr Geld, um Ihre Existentgründung besser aufbauen und
sichern zu können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Nebenverdienste&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Es ist gewiss nicht verboten sich etwas dazu zuverdienen. Im
Gegenteil, das Jobcenter befürwortet es sogar, wenn Sie durch Ihre
Eigenbemühungen ins Arbeitsleben zurückfinden. Sie müssen es dem
Amt lediglich vor Arbeitsantritt erzählen, und den Arbeitsvertrag,
oder den Gewerbeschein vorlegen. Danach müssen Sie monatlich Ihre
Kontoauszüge und Abrechnungen zum Arbeitsam schicken, damit das
Hartz 4 gegebenenfalls etwas gekürzt werden kann.&lt;br /&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a1009"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a1009</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a1009</link><pubDate>Tue, 15 Sep 2009 23:33:20 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-15T21:33:20</pubDateParsed><title>Hartz4 </title></item><item><description>&lt;a name="a1008"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Hartz4 Forum &lt;/h1&gt;Im Hartz lV Forum erhalten Sie Informationen
über Themen, wie zum Beispiel wer Hartz lV be-&lt;br /&gt;
rechtigt ist, Einkommen und Zuverdienst als Hartz lV-Empfänger,
ALGll Leistungen, Wohnung&lt;br /&gt;
und Miete.&lt;br /&gt;
Am 1. Januar 2005 trat das Hartz IV Gesetz, das die vorerst letzte
Stufe der Umsetzung des so&lt;br /&gt;
Genannten Hartz Konzepts darstellt, in Kraft. Das Gesetzespaket,
bestehend aus den Gesetzen&lt;br /&gt;
Hartz l bis lV ist nach dem Leiter der Kommission „Moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt,&lt;br /&gt;
Dr. Peter Hartz benannt und trat in vier Stufen zwischen Januar
2003 und 2005 in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Durch den dreistufige Aufbau des Hartz IV Gesetzes die als
Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe sowie&lt;br /&gt;
Arbeitslosengeld wurde aus dem zweistufigen Aufbau von
Arbeitslosengeld II und dem Arbeitslosengeld umgewandelt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Somit werden einmalige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in
den Regelsatz mit einbezogen.&lt;br /&gt;
Dazu gehören zum Beispiel Kleidung oder Möbel. Für die Verwaltung
bedeutet das erheblich&lt;br /&gt;
weniger Arbeit, wenn einmalige Leistungen nicht mehr einzeln
beantragt werden. Das heißt für&lt;br /&gt;
die Verwaltung auch, dass sie nicht mehr jede einmalige Zahlung
entscheiden und ausbezahlen müssen. Leistungsberechtigte haben
durch die Pauschalierung mehr Entscheidungsfreiheit und&lt;br /&gt;
Eigenverantwortlichkeit.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leistungen des Arbeitslosengeld II, erhalten grundsätzlich alle
erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen. Daraus ergibt sich,
dass die jeweilige Person dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur
Verfügung stehen muss. Das ALG II unterscheidet sich von dem
vorherigen Model aus Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe im
Wesentlichen dadurch, dass sich die Höhe der Leistung nicht mehr
nach dem letzten Nettolohn bestimmt, sondern nach dem Bedarf des
Leistungsempfängers. Die gewährte Grundsicherung ist gegenüber
anderen Hilfen nachrangig und soll Bedarfe nur insoweit decken, wie
es zur Führung eines menschenwürdigen und existenzgesicherten
Lebens erforderlich sei.&lt;br /&gt;
Die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II liegt in etwas auf dem
Niveau der früheren Sozialhilfe.&lt;br /&gt;
Dies führt insbesondere in Fällen von Personen, die zuvor
Arbeitslosenhilfe bezogen haben, zu erheblichen finanziellen
Einschnitten. Da die Regelsätze leicht angehoben wurden profitieren
die frühere Sozialempfänger von dieser Neuregelung, obwohl die
gezahlten Leistungen in einem bezahlt werden, somit erhält man
keine Sonderzahlungen mehr. Welche Leistungen für die einzelne
Personen in Frage kommen, können Sie im Hartz lV Forum
erfragen.&lt;br /&gt;
Leistungen des Arbeitslosengeld II, erhalten grundsätzlich alle
erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen. Daraus ergibt sich,
dass die jeweilige Person dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur
Verfügung stehen muss. Personen unter 15 und über 65 Jahren, sowie
Altersrentner gelten als nicht erwerbsfähig. Als nicht erwerbsfähig
gesehen werden auch Personen, die dem Arbeitsmarkt auf Grund von
Krankheit nicht mindestens drei Stunden pro Tag zur Verfügung
stehen. Diese Personen erhalten Sozialhilfe.&lt;br /&gt;
Im Hartz lV Forum erhalten Sie Informationen, wer Hartz lV
berechtigt ist.&lt;br /&gt;
Die bei Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze ursprünglich vorgesehene
Regelung zum Zuverdienst wurde im Oktober 2005 zu Gunsten der
Leistungsbezieher geändert.&lt;br /&gt;
Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom
Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die
Werbungskostenpauschale (€ 15,33), die Absetzbeträge für
Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und
Fahrtkosten. Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden
Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei.
Zwischen € 800 und € 1.200 sind 10% des Einkommens
anrechnungsfrei.&lt;br /&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-forum.html#a1008"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-forum.html#a1008</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-forum.html#a1008</link><pubDate>Tue, 15 Sep 2009 23:32:12 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-15T21:32:12</pubDateParsed><title>Hartz4 Forum </title></item><item><description>&lt;a name="a1007"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Hartz 4 Gesetze&lt;/h1&gt;In den letzten drei Jahren kreisen die Gedanken
der Arbeitslosen in Deutschland nahezu täglich um die
Begriffskonstelation Hartz 4 Gesetze. Aber was beinhalten diese
Gesetze und was regeln sie?&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dieser Fragen wird im folgenden Text auf den Grund gegangen:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
1. Die Hartz 4 Regelleistungen:&lt;br /&gt;
Die Hartz 4 Regelleistungen belaufen sich folgendermaßen:&lt;br /&gt;
Hartz 4 Leistung Betrag West Betrag Ost&lt;br /&gt;
Bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden ist der Betrag von 345
EUR im Westen und 331 EUR im Osten erhältlich.&lt;br /&gt;
Außerdem gibt es noch Zusatzleistungen für Alleinerziehende. Diese
betragen 132 Euro im Osten und 138 Euro im Westen.&lt;br /&gt;
Kinder bis 14 Jahre erhalten im Osten 199 Euro und im Westen ca.
205 Euro.&lt;br /&gt;
Kinder 15-18 Jahre bekommen 276 Euro im Westen und 265 Euro im
Osten von Deutschland.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
2. Das Wohngeld&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Hart 4 Wohngeld wird in Quadratmetern angezeigt. Eine einzelne
Person darf 45 m2 bewohnen. Eine sogenannte "Bedarfgemeinschaft"
darf 60 Quadratmeter ihr Eigen nennen. Jeder weiteren Person werden
15 m2 mehr zugerechnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
3. Abschließen von Mietverträgen&lt;br /&gt;
Grundsätzlich sollte der Hartz 4 Empfänger sehr bedacht sein, wenn
er einen Mietvertrag abschließt. Das rührt daher, dass der neue
Mietvertrag erst der Behörde zugesandt werden muss, und ein
Einverständnis erteilt werden muss. Ansonsten erhält der Hartz 4
Empfänger keine Zuschüsse. Also bitte mit dem Vermieter zuvor eien
mündliche Absprache darüber halten, damit dieser einen Rückzug vom
Mietvertrag entschuldigen kann.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
4. Wohneigentum&lt;br /&gt;
Das eigene Wohnhaus, darf nicht über 130 m2 aufweißen, ansonsten
darf es nicht bewohnt werden. Es gilt als "unangemessen" und kann
dazu führen, dass der Hausbesitzer das Haus oder die Wohnung
verkaufen muss. Dies gilt als sogenannte "Amtsvorschrift". Dies ist
eine schmerzliche Erfahrung, die man niemandem zutrauen möchte. Oft
werden gerade Erbstücke zu Schnäppchenpreisen versteigert, da der
Eigentümer Hartz 4 beantragt hat.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
5. Lebenspartner&lt;br /&gt;
Wenn ein Lebenspartner Hartz4 erhält und der andere Lebenspartner
nicht, dann fällt dies unter den Grundsatz der Bedarfsgemeinschaft.
Ein Partner muss für den anderen bürgen. Deshalb ist es ist davon
abzuraten eine gemeinsame Wohnung zu beziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
6.Hartz 4 und Eigentum / Altersvorsorge&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie dürfen ein Fahrzeug (Personenkraftwagen) bis zu einem Wert von
5.000 Euro besitzen, alles was darüber hinaus geht, muss verkauft
werden. In Grenzfällen, die auftreten können, empfiehlt sich hier
eine Sicherheit vorweisen zu können. Also besser weniger Eigentum,
als zu viel. Damit man nicht in diese Fälle mit eingerechnet
wird.&lt;br /&gt;
Anderweitiges Vermögen dürfen Sie bis zu einer Grenze von 200 EUR
pro Lebensjahr behalten und ihr Eigen nennen. Das heißt
beispielsweise, dass eine 45 jährige Frau 9000 Euro besitzen
darf.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
7.Nebenverdienst und Hartz 4&lt;br /&gt;
Seit dem 1. Oktober 2005 gilt eine neue Regelung für Hartz 4
Empfänger mit Nebeneinkommen, also anbei laufender bezahlter
Beschäftigung. Diese ist sich dringend bei einer solchen Tätigkeit
anzusehen, da ansonsten die Zuschüsse vom Staat gestrichen und
einbezogen werden können. Es ist nicht wie viele denken, dass sie
bis 400 Euro verdienen können und dies steuerfrei. Bei dem Thema
Hartz 4 ist einiges anders als man sich vorstellen kann. Also bitte
genaustens informieren, sonst drohen Schwierigkeiten.

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-gesetze.html#a1007"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-gesetze.html#a1007</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-gesetze.html#a1007</link><pubDate>Tue, 15 Sep 2009 11:12:58 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-15T09:12:58</pubDateParsed><title>Hartz 4 Gesetze</title></item><item><description>&lt;a name="a1005"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Hartz4 Rechner &lt;/h1&gt;&lt;p&gt;Ein Hartz4 Rechner soll für Sie einen Überblick ermöglichen, ob
ein eventueller Anspruch auf Hartz4 besteht. Einen sehr
detaillierten Rechner finden Sie unter
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html.&lt;br /&gt;

Hier wird es Ihnen ermöglicht Ihre persönlichen Daten einzugeben.
Welche Angaben benötigen Sie?&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Erste Angabe sollte Ihr Bundesland sein, in dem Sie beabsichten
Harzt4 zu beantragen. Wenn Sie bisher Arbeitslosengeld erhalten
haben, so haben Sie die Möglichkeit dies einzutragen, welches für
die Berechnung wichtig ist. Fall Sie schwanger sind, eine
Behinderung oder einen Mehrbedarf an Kosten für die Ernahrung
benötigen, so geben Sie dies im ersten Abschnitt ein. Diese Angaben
beziehen sich im ersten Abschnitt des Harzt4 Rechners nur auf den
Antragssteller. Sollte ein Lebenspartner vorhanden sein, so sind
die gleichen Angaben im Abschnitt zwei zu tätigen. Im Abschnitt
drei sind die Angaben zu Kindern zu machen. Hier benötigt der
Rechner nur die Kinderanzahl in den vorgegebenen Alterszeiträumen.
Für den Abschnitt vier brauchen Sie Ihren Mietvertrag. Schauen Sie
nach der Grundmiete, den Nebenkosten und auch den Heizkosten.
Sollten Sie für Ihre Wohnung derzeit Wohngeld beziehen, so geben
Sie dieses bitte im Abschnitt vier mit ein. Im Abschnitt fünf
müssen alle Einkommen der Bedarfsgemeinschaft eingegeben werden. So
zum Beispiel das Erwerbseinkommen des Antragssteller, sowie des
eventuellen Lebenspartners. Weiterhin sind die Abzüge aus der
Lohnbescheinigung zusammenzufassen und einzugeben. Sehr wichtig
sind Einkommen wie Renten, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss und
Kindergeld. Sollten weitere Einkünfte vorhanden sein, so müssen
diese auch eingegeben werden. Danach lassen Sie den Harzt4 Rechner
Ihren vermutlichen Anspruch berechnen. Wichtig ist, das diese
Berechnung nicht verbindlich ist und sich von der Berechnung durch
die Zuständige ARGE unterscheiden kann.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die Harzt4 Rechner im Internet kommen der Berechnung der ARGE
jedoch sehr nahe, denn diese werden stets überarbeitet und an die
Gesetze und Regelungen angepasst. Bei den zuständiger für Sie
zuständigen ARGE entscheidet immer der Einzelfall. Einen sehr
genauen Harzt 4 Rechner findet man unter www.geldsparen.de.&lt;br /&gt;
Nach der Berechnung bekommt man hier die Möglichkeit seinen
eventuellen Anspruch auf Wohngeld zu berechnen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Bei dem großen Angebot an Harzt4 Rechner im Internet ist es
immer wichtig, seinen persönlichen Fall bei der zuständigen ARGE
berechnen zu lassen.&lt;br /&gt;
Leider gibt es auch sehr viele Harzt4 Rechner, die sehr ungenau
arbeiten. Darum sollten Sie Ihre Berechnungen von mindestens zwei
unabhängigen Rechnern prüfen lassen. Grundlegend sollten Sie aber
wissen, das es für den Anspruch von Harzt4 gewisse Richtlinien
gibt. So zum Beispiel die Begrenzung der Quadratmeter. Informieren
Sie sich auch über den Mietspiegel Ihrer Stadt, denn die Grenzen
für die Kosten der Unterkunft sind unterschiedlich. Dies erkennen
die Harzt4 Rechner leider nicht. Auch wichtig sind im Harzt4 Antrag
die Angaben zu Versicherung und Vermögen und vielen weiteren
wichtigen Informationen. Dies wird in den Harzt4 Rechnern ebenfalls
nicht berücksichtig, deshalb sind die Berechnungen lediglich
Richtwerte.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Fazit der angebotenen Harzt4 Rechner im Internet. Viele
Angebote, doch die genauen Berechnungen kann keiner durchführen.
Diese werden lediglich im Computer der zuständigen ARGE
vorgenommen. Richtwerte die sich von der Realität sehr oft
unterscheiden, jedoch Ihnen einen kleinen Überblick bieten können,
ob sich die Antragstellung lohnt.&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-rechner.html#a1005"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-rechner.html#a1005</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-rechner.html#a1005</link><pubDate>Mon, 14 Sep 2009 11:50:28 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-14T09:50:28</pubDateParsed><title>Hartz4 Rechner </title></item><item><description>&lt;a name="a1004"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Hartz4 Berechnung &lt;/h1&gt;Die Hartz 4 Berechnung bzw. die Berechnung des
sog. Arbeitslosengeldes 2 unterliegt, wie jede behördliche
Angelegenheit, besonderen Richtlinien und Vorschriften, die den
meisten Menschen nicht ganz klar sind und dies wohl auch nur sehr
schwer werden. Um die Hartz 4 Berechnung besser zu verstehen, lohnt
es sich allerdings, entweder hartnäckig nachzufragen und sich den
Vorgang so lange erklären zu lassen, bis man es verstanden hat,
oder aber selbst aktiv zu werden und die Hartz 4 Berechnung im
Internet zu recherchieren. Dies bietet gleichzeitig den Vorteil,
dass der Betroffene in der Lage ist, die eigene Hartz 4 Berechnung
viel besser nachzuvollziehen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
An sich versteht man unter dem sog. Arbeitslosengeld 2 die
Grundsicherungsleistung für sog. erwerbsfähige Hilfsbedürftige –
also für Langzeitarbeitslose jeden Alters und für
Sozialhilfeempfänger jeden Alters. Dabei soll das Arbeitslosengeld
2 den Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und trotzdem eine Existenz
ermöglichen, die zumindest die grundlegenden Bedürfnisse
sichert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wer sich aber die Mühe macht, die Basisdaten nachzuforschen, wird
auf sehr widersprüchliche Ergebnisse stoßen, da nirgends wirklich
offengelegt ist, wie die Berechnung wirklich erfolgt. tatsächlich
ist das gesamte System so undurchsichtig, das oftmals nicht mal den
Sachbearbeitern der Arbeitsämter der genaue Vorgang bekannt ist,
obwohl sie täglich damit arbeiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In die Berechnung des sog. Arbeitslosengeldes 2 werden zumindest
grundsätzlich die Lebensumstände des jeweiligen Arbeitslosen
einbezogen. Dabei wird ein bezug aufgenommen, ob der Arbeitslose
bei seinen Eltern lebt, ob er verheiratet, geschieden oder
verwitwet ist, ob es Sparguthaben oder Immobilien welcher Art auch
immer gibt, ob es in irgendeiner Form verwertbares Kapital gibt
usw. Diese Tatsachen fließen dann – je nach Bundesland verschieden
– in die Berechnung ein und werden auch unterschiedlich
gewichtet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Wichtig ist es dabei, dass ein Missbrauch der Sozialregelung
vermieden wird. Diese wird vor allem im Bereich der
Langzeitarbeitslosen nach wie vor extrem häufig festgestellt, da
viele angebliche Langzeitarbeitslose „nebenher“ schwarz arbeiten
und im Grunde leben, wie die sprichwörtliche „Made im Speck“. Um
diesen Schmarotzern das Handwerk zu legen, wird vor der Bewilligung
einer weiteren Leistung, wie zum Beispiel der Mietbeihilfe oder
einer Beihilfe für Möbel und Einrichtungsgegenstände, der jeweilige
Bedarfsfall sehr genau überprüft. meist geht mit dieser Überprüfung
auch eine erneute Prüfung der eigentlichen Hartz 4 Berechnung
einher.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Benachteiligt mit dieser Regelung sind allerdings wirklich die
Menschen, die lange Zeit gearbeitet haben und auf Grund einer
mangelnden Ausbildung oder einer Behinderung nicht mehr in ihrem
Beruf tätig werden können. Diese werden praktisch gezwungen ihr
erspartes Geld zu verleben und einem Alter in Armut
entgegenzusehen, weil andere, die sich beispielsweise gut durch
mogeln oder aber gut einkratzen können (wie der Volksmund sagt) auf
Kosten der übrigen Bürger ein gutes Leben führen. Beispiele dafür
gibt es leider genug. Hier sollte die Politik ansetzen und dem sog.
Sozialstaat endlich einen Riegel vorschieben um eine ordentliche
Berechnung des Arbeitslosengeld 2 zu gewährleisten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zumindest sollte für diese Berechnung eine einheitliche Richtlinie
festgelegt und diese auch in jedem Bedarfsfall eingehalten werden,
um den Bürgern ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewähren. Leider
gibt es diese in Deutschland bisher nicht.&lt;br /&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-berechnung.html#a1004"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-berechnung.html#a1004</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-berechnung.html#a1004</link><pubDate>Mon, 14 Sep 2009 00:18:56 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T22:18:56</pubDateParsed><title>Hartz4 Berechnung </title></item><item><description>&lt;a name="a1003"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Hartz4 Regelsatz &lt;/h1&gt;Der Hartz4 Regelsatz an sich existiert so nicht,
denn das Verfahren und die Berechnung wird in jedem Bundesland
unterschiedlich gehandhabt. Allerdings kann in diesem Sinne auch
das Konzept an sich als der Hartz4 Regelsatz bezeichnet werden,
denn es gibt einige wenige grundlegende Bestandteile, die der
Gesetzeslage des Hartz4 Regelsatzes mehr oder weniger entsprechen,
für die es allerdings wiederum zahlreiche Ergänzungen und
Erweiterungen gibt, auf die der Bürger an sich selbst keinen
wirklichen Zugriff besitzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine grundlegende Gesetzgebung zum Hartz4 Regelsatz wurde unter
anderem in sog. Gesetz zur Reform des Arbeitsmarktes gegeben, dass
dann allerdings in seiner Umsetzung mehr oder weniger den
jeweiligen Bundesländern obliegt. Dabei geh es im wesentlichen
darum, ein sog. Ausnutzen der Sozialhilfe zu verhindern und die
Langzeitarbeitslosen für den Zugriff des Arbeitsmarktes verfügbar
zu machen. Das heißt, wer also erwerbsfähig ist, und nur nicht
arbeiten will (ein in Deutschland und anderen EG-Staaten leider
sehr häufiges Problem), soll und muss mit den nötigen Konsequenzen
rechnen. Die eigentliche Sozialhilfe soll dabei den Menschen
vorbehalten bleiben, die auf Grund eines Vorfalls welcher Art auch
immer – sei es nun Krankheit, ein Unfall, eine angeborene
Behinderung usw. – nicht Arbeiten können.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Leider trifft es aber oftmals immer die Falschen, denn wer nicht
arbeiten will obwohl er arbeiten könnte, wird grundsätzlich in
Deutschland eine Möglichkeit finden. Bitter ist diese Regelung
dabei für solche Menschen, die arbeiten wollen aber auf Grund ihres
Alters oder warum auch immer keinen neuen Job finden und ihr
erspartes Geld verleben müssen, da es andere verstehen als
Schmarotzer ein gutes Leben zu führen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Hier sollte von Seiten der Politik eine einheitliche Richtlinie in
Form eines wirklichen Hartz4 Regelsatz geschaffen und vor allem
streng eingehalten werden. Wichtig für eine ordentliche Anwendung
ist beispielsweise auch eine klare Richtlinie, für den Inhalt und
den Umfang des sog. Hartz4 Paketes, damit sowohl die damit
arbeitenden Sachbearbeiter als auch der betroffene Bürger eine
bindende Grundlage erhält. Damit würde zum Beispiel auch vermieden
werden, dass sich Betroffene ausgegrenzt und drangsaliert fühlen,
da sie nicht verstehen, was da berechnet wurde und die Entscheidung
in keiner Weise nachvollziehen können. Für die Einhaltung einer
solchen Gesetzesgrundlage und für die Anwendung eines Regelsatzes,
wäre daher eine nachvollziehbare Berechung wichtig, die den Bürgern
auch fallweise erklärt und nicht nur als Bescheid mit einer
festgelegten Summe zugestellt wird. Auch sollte man den Betroffenen
ermöglichen, ihr erspartes Geld zu behalten, und – es sollte
klargestellt werden, dass das Geld der Kinder grundsätzlich nicht
antastbar ist. In Deutschland ist dies derzeit aber nicht der
Fall.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Derzeit wird hier eine an sich gute Idee eher zum Zankapfel der
Politik missbraucht und besitzt ihre größte Funktion darin, den
Wahlkampf der entsprechenden Politiker zu gestalten. Kaum jemand
weiß beispielsweise, das die Hartz4 Regelung durchaus positive
Bestandteile für die Betroffenen, wie zum Beispiel eine gratis
Schuldnerberatung, oder auch eine Suchtberatung umfasst. Mit einer
stärkeren Fokussierung auf solche Fakten, würde man eine bessere
Akzeptanz gewährleisten und auch eine Inanspruchnahme herstellen
können. Doch auch dies passiert derzeit in Deutschland leider in
keiner Weise.&lt;br /&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-regelsatz.html#a1003"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-regelsatz.html#a1003</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-regelsatz.html#a1003</link><pubDate>Mon, 14 Sep 2009 00:12:55 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T22:12:55</pubDateParsed><title>Hartz4 Regelsatz </title></item><item><description>&lt;a name="a1002"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Hartz4 Kochbuch &lt;/h1&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Essen: Genuss hat seinen Preis&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Für die meisten Menschen ist die Nahrungsaufnahme sprich der
Verzehr von Speisen reine Genusssache. Es wird gegessen was
schmeckt. Manchmal kommen zwar zu viele „ungesunde“ Speisen auf den
Tisch, beispielsweise Fast Food aus den hiesigen amerikanischen
Ketten, oder schlicht weg zu viele Süßigkeiten. Doch für viele
Menschen bedeutet Essen nicht den unbedachten Verzehr sämtlicher
Lebensmittel. Finanziell schlecht gestellte Personen, meist
arbeitslos, müssen in der Regel auf Restaurantbesuche und ähnlichem
verzichten. Doch auch das Kochen in den eigenen vier Wänden kann
zur finanziellen Belastungsprobe werden. Ein besonders schweres Los
haben die heutigen Hartz4 Bezieher gezogen. Mit gut 130 Euro im
Monat sollen sich diese ernähren. Eine Frechheit und unmögliche
Forderung sei dies, so viele Betroffene. Und es stimmt, es ist
schwer sich von ausgerechnet 4,4 Euro am Tag zu ernähren, aber zwei
arbeitslose Männer machten es sich zur Aufgabe, ein Kochbuch für
genau diese Personengruppe zu erstellen: Das HartzIV
Kochbuch.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Konzept und Entwicklung&lt;/strong&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Zunächst stellten die beiden Autoren (Uwe Glinka und Kurt Meier)
des „Kochbuches für Arme“ eine Liste von 28 preiswerten und
einfachen Gerichten zusammen, immer den Regelsatz von 4,4 Euro pro
Tag im Blickfeld. Doch die Suche nach einem passenden Verlag
beziehungsweise Vertrieb, der sich bereit erklärte, diese Marktidee
zu unterstützen, gestaltete sich schwierig. Selbst die
Verbraucherzentrale verneinte die Anfrage auf eine Zusammenarbeit
mit den beiden Jungautoren. So traten sie den Weg zur Presse an: In
der RTL-Show „Stern TV“ stellten sie erstmals ihr Projekt vor.
Außerdom boten sie den Nutzern des Internets den kostenlosen
Download der gesammelten Rezepte auf der Homepage der Sendung an.
Die Resonanz war enorm: Tausende E-Mails mit Danksagungen,
positiven Kommentaren und Anfragen nach weiteren Rezepten
folgten.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Schließlich erklärte sich doch ein Verlag bereit, das Projekt
mit den beiden Ex-Arbeitslosen zu starten. Doch bei den 28 Rezepten
sollte es nicht bleiben: So wurde eine Ansammlung von Rezepten,
angefangen beim Frühstück über das Mittagessen bis hin zum
Abendbrot, erstellt.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Nachdem die ersten Exemplare gedruckt waren, wurden diese im
Berliner Stadtteil Mahrzahn in einer Jugendeinrichtung verteilt.
Dort wurden den Jugendlichen auch das Kochen mit preisgünstigen
Lebensmitteln und der Umgang mit solchen beigebracht. Nun sollten
die Kinder das erlernte Wissen an die Eltern zu Hause
weitergeben.&lt;br /&gt;
Das HartzIV-Kochbuch wurde schnell populär und so wurden aus den
arbeitslosen Hobbyköchen bekannte Autoren des Kochbuches für Arme.
Ihre Geschichte ist sogar soweit verbreitet, dass ein
amerikanisch-deutscher Fernsehsender diverse Anfragen über Filme
und Dokumentationen stellte!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Doch wie auch immer, die Zwei sind bescheiden geblieben und
leben noch immer in ihrer Heimat. Das Projekt habe sie aus der
Misere gebracht, untätig den Tag zu hause dahin zu vegetieren, aber
den finanziellen Durchbruch habe ihnen das Buch nicht erbracht, so
die Schreiberlinge. Dieses kostet zurzeit um die neun Euro und ist
ein echter Ratgeber. Denn nicht nur Menschen, die sich vom
HartzIV-Regelsatz ernähren müssen, kochen die Rezepte mit
Begeisterung nach, auch viele Studenten und Senioren, sprich
Personen mit schmalerem Geldbeutel erfreuen sich an diesem
Buch.&lt;br /&gt;
Und wer weiß: Bei der derzeitigen wirtschaftlichen Lage und den
ansteigenden Arbeitslosenzahlen, wird vielleicht auch der Bedarf an
solchen Produkten wachsen.&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-kochbuch.html#a1002"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-kochbuch.html#a1002</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-kochbuch.html#a1002</link><pubDate>Mon, 14 Sep 2009 00:12:07 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T22:12:07</pubDateParsed><title>Hartz4 Kochbuch </title></item><item><description>&lt;a name="a1001"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Hartz4 Miete &lt;/h1&gt;&lt;strong&gt;Harz4 Miete worauf Sie achten sollten
und was Sie dürfen&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Grundsätzlich stehen Ihnen die tatsächlichen Aufwendungen für
Heizung und Unterkunft zu. (sie müssen aber Angemessen sein) Soweit
diese angemessen sind (das richtet sich nach der Wohnungsgröße und
dem Preis). Es gibt dazu einige Faustregeln was die Größe betrifft
und wie viele Personen in dem Haushalt wohnen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Für Einzel-Personen wäre das 45qm – 50 qm für Paare wären es 60 qm
und 75 qm für 3 Personen. Jede weitere Person dürfte zusätzlich 10
– 15 qm in Anspruch nehmen.&lt;br /&gt;
Bei Wohneigentum das Sie selber nutzen, sind 130 qm erlaubt und
gelten als pauschal angemessen. Ansonsten gilt das jeder Fall der
nicht in die Pauschale Rechnung fällt,einzeln bewertet und
genehmigt werden muss. Was sie allerdings wissen sollten ist, dass
die Wohnungskosten wichtiger als die Wohnungsgröße ist und meist
ausschlaggebend ist ob man eine Wohnung bewilligt bekommt oder
nicht.&lt;br /&gt;
Im Klartext heißt das, auch wenn Ihre zukünftige Wohnung die
entsprechende Größe hat, aber über dem Betrag liegt der Ihnen für
eine Mietwohnung dieser Größe zustehen würde, kann das Amt die
Genehmigung verweigern. Es sei denn das Sie vereinbaren das Sie für
die mehr Kosten selber aufkommen wollen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sie sollten auch bedenken das einige Kommunen nach den
förderfähigen Mieten im Wohngeldgesetz richten. Das bedeutet das
sie sich die Grenzwerte bei den Altbauwohnungen heranziehen und den
dazu aktuellen unteren Werten des Mietspiegel. Zudem kommt noch
hinzu das einige Kommunen zwischen Bestandsmieten und Neuanmietung
unterscheiden. Bei den Bestandsmieten gelten höhere Sätze um die
bis dahin bestehenden Wohnverhältnisse zu schützen.&lt;br /&gt;
Als Beispiel kann man Düsseldorf angeben, dort liegt die Differenz
für einen 4 Personen Haushalt bei 170 Euro.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Was tun bei „unangemessenen“ Mietkosten&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Sollten Sie nun eine Wohnung haben die laut Amt zu teuer ist und
nicht voll gefördert wird, und diese Sie auffordert sich eine
günstigere bzw. Ihrem angemessene Wohnung zu suchen, müssen Sie nun
nicht gleich mit Zwangsräumung rechnen. Sie haben eine so genannte
„Schonfrist“ die in der Regel 6 Monate beträgt.(allerdings kann das
von Stadt zu Stadt schwanken, informieren Sie sich deshalb vorher
bei Ihrer Stadt). Es können in manchen Städten auch nur 3- 4 Monate
sein.&lt;br /&gt;
Falls Sie sich sonst nicht sicher sind, können Ihnen auch in jedem
Fall der Mieterschutzbund Mietorganisationen weiterhelfen.&lt;br /&gt;
Sollte Ihnen nun schon eine geeignete Wohnung zur Verfügung stehen,
können Sie die „Schonfrist“ allerdings nicht voll ausschöpfen. Sie
würden dann zwar nicht Ihren kompletten Unterkunftskosten verlieren
,aber er würde wie vorhin schon erwähnt, auf das Minimum von dem
absinken, was Ihnen eigentlich nur zustehen würde.&lt;br /&gt;
Das heißt, sollte nun ein Umzug aus irgendwelchen Gründen nun nicht
vollzogen werden können, müssen Sie halt für den Betrag den Sie
nicht vom Amt bekommen selber aufkommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Fazit ist, prüfen Sie ob das Amt alle möglichen und relevanten
Umstände geprüft und mit einbezogen hat. Es gibt nämlich Ausnahmen
wie z.B. nicht -hilfebedürftige Angehörige im
Haushalt,Pflegebedürftigkeit von Angehörigen etc., dies sind Punkte
für einen besonderen Wohnbedarf und bedarf einer gesonderten
Prüfung durch das Amt.&lt;br /&gt;
Das Amt darf auch nur Ihre Unterkunftskosten senken, wenn erkennbar
ist, das Sie nicht dazu beitragen,den unangemessenen
Unterkunftskosten durch Eigenbemühungen zu senken.&lt;br /&gt;
Und was noch sehr wichtig ist ist das, wenn das Amt Ihnen keine
billigere Wohnung verschaffen kann und alle Bemühungen, auch Ihre
eigenen, Nachweisbar, nicht zu einem Ergebnis führen, muss das Amt
Ihre bisherige Unterkunft weiter tragen. Eine Anrechnung oder
Kürzung des Regelsatzes um die Kosten dennoch niedrig zu halten ist
nicht zulässig.

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-miete.html#a1001"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-miete.html#a1001</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-miete.html#a1001</link><pubDate>Mon, 14 Sep 2009 00:11:01 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T22:11:01</pubDateParsed><title>Hartz4 Miete </title></item><item><description>&lt;a name="a1000"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Hartz4 Wohnung &lt;/h1&gt;Zusätzlich zum Regelsatz haben Sie Anspruch auf
Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung. Bevor jedoch ein Antrag
bewilligt wird, wird genau überprüft ob die Kosten für Ihre Hartz
IV Wohnung auch angemessen sind. Sollte dies nicht der Fall sein,
sind Sie dazu verpflichtet Ihre Kosten zu senken, indem Sie z.B.
sich eine günstigere bzw. kleinere Wohnung suchen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Eine Person hat Anspruch auf 45 qm, jede weitere Person die bei
Ihnen wohnt kommen 15 qm hinzu. Das heißt: Leben Sie mit noch
jemanden in der Wohnung zusammen stehen Ihnen 60 qm zu. Ausgenommen
sind Säuglinge da diese nicht als Personen gelten!&lt;br /&gt;
Über welche Ausstattung eine Wohnung verfügen muss, ist nicht
vorgegeben. Wichtig ist nur das die sanitären Anlagen zumutbar und
vorhanden sein müssen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Mietkosten für eine Hartz IV Wohnung werden direkt an den ALG
II Empfänger überwiesen, mit der Auflage diesen Betrag an den
Vermieter zu überweisen. Sollte es jedoch schon einmal
Schwierigkeiten mit der Zahlung gegeben haben, kann die Agentur für
Arbeit die Miete auch direkt an den Vermieter zahlen. Beachten Sie
bitte auch das Sie kein Anspruch auf Wohngeld haben, da Ihnen mit
Bewilligung Ihrer Hartz IV Wohnung die Grundsicherung bereits
gewährleistet ist.&lt;br /&gt;
Aber wie sieht es aus mit Kaution? Die Kaution wird von der ARGE
nicht übernommen, aber es kann ein Darlehn beantragt und somit die
Kaution bezahlt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kosten für Strom und Warmwasser werden von der ARGE nicht
übernommen. Sollte es zu einer Nachzahlung bei Ihren Nebenkosten
kommen, muss die ARGE diese übernehmen, aber nur dann wenn sie im
angemessenen Rahmen sind. Bei unangemessenen Nachzahlungen kann
Ihnen die Kostenübernahme verweigert werden!&lt;br /&gt;
Der Quadratmeterpreis einer Hartz IV Wohnung ist aber nicht überall
gleich. In ländlichen Regionen liegt der Preis bei 4 – 4,50 Euro
pro qm und in Großstädten bei 13,50 Euro pro qm. Ausführliche
Informationen kann Ihnen Ihre zuständige Agentur für Arbeit
geben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
ALGII Empfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
haben keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Aber auch hier gilt:
Ausnahmen bestätigen die Regel z.B. bei einem berufsbedingten
Umzug, oder ein Zusammenleben mit den Eltern ist aus welchen
Gründen auch immer, unzumutbar. Eine entsprechende Zusage zur
Kostenübernahme muss unbedingt vorliegen! Sie ist nur dann
entbehrlich, wenn Sie diese aus einem unzumutbaren Grund nicht
einholen konnten.Denn ohne eine Kostenzusage drohen Ihnen
schwerwiegende Hartz IV Kürzungen!&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Auszubildende die Berufsausbildungbeihilfe oder BAföG erhalten,
können auf Antrag einen Zuschuss zu Ihren ungedeckten
Unterkunftskosten erhalten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mietschulden werden von der Agentur für Arbeit nicht übernommen.
Sollte Ihnen jedoch die Wohnungslosigkeit drohen, können diese in
Ausnahmefällen als Darlehn übernommen werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie sich aber unbedingt ein
Einverständnis Ihrer Agentur für Arbeit einholen, da Ihnen sonst
Leistungen verweigert werden können! Machen Sie dies am besten
immer schriftlich, damit beide Parteien im Falle eines
Falles.&lt;br /&gt;
Wenn ein Umzug durch die ARGE gefordert wurde, werden die
finanziellen Kosten für den Umzug erbracht z.B. Mietkaution. Sollte
aber der ALG II Empfänger den Umzug verschuldet haben, können Ihm
sämtliche Leistungen als Darlehn erbracht werden!&lt;br /&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-wohnung.html#a1000"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-wohnung.html#a1000</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-wohnung.html#a1000</link><pubDate>Mon, 14 Sep 2009 00:09:53 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T22:09:53</pubDateParsed><title>Hartz4 Wohnung </title></item><item><description>&lt;a name="a999"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Hartz IV Antrag &lt;/h1&gt;&lt;b&gt;Hartz IV Antrag&lt;/b&gt;
&lt;p&gt;Sie sind erwerbsfähig, aber sind trotzdem Hilfebedürftig? Dann
können Sie sich Arbeitslosengeld II beantragen, es wird auch kurz
ALG II genannt. Im Januar 2005 wurde das Vierte Gesetz eingeführt.
Sie kennen es wahrscheinlich unter Hartz4. Hier wird die
Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammen gelegt. Es ist zwar
die Bezeichnung Arbeitslosengeld dabei, aber das ist keine
Voraussetzung, um einen Hartz4 Antrag auszufüllen. Sie können auch
das Geld zum ergänzen von ihrem Einkommen beziehen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wenn Sie sich einen Hartz4 Antrag holen möchten, müssen Sie zur
Beantragung einige Unterlagen vorlegen. Der Personalausweis, eine
Meldebescheinigung und der vollständig ausgefüllte Antrag
unterschrieben, müssen Sie dabei haben, ggf. auch von ihrem
Lebenspartner. Es kommen einige Fragen auf Sie zu, wo Sie wohnen,
wie Sie leben, was Sie für Einkommen haben. Das sind noch nicht
alle Fragen, die Ihnen gestellt werden. Es gibt auch noch vier
weitere Grundsätze die Sie mitbringen sollten. Sie sollten
mindestens 15 Jahre alt sein, dazu kommt das Sie erwerbsfähig sind,
hilfebedürftig sind und auch Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Leben Sie mit einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten
Sie trotzdem diese Leistungen.&lt;br /&gt;
Sollten Sie allerdings, in einer voll stationären Einrichtung sein,
ein Vermögen haben – das die Grenze übersteigt, sich außerhalb des
ortsnahen Bereich aufhalten – ohne die Zustimmung Ihres
Ansprechpartners, als Auszubildender BAföG bekommen oder
Altersrente beziehen, bekommen Sie Grundsätzlich eine Absage.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Sollten Sie einen Hartz4 Antrag ausfüllen, bekommen Sie im
Regelfall erst das Geld, wenn Sie den Antrag abgegeben haben.
Sollten Sie andere Zahlungen in dem Monat mal nicht bekommen, sei
es Krankengeld oder Unterhalt, sollte umgehend ein Antrag gestellt
werden. Es gilt auch bei Zahlungsausfällen der Antragszeitpunkt.
Daher sollten Sie einen Antrag frühst möglich ausfüllen, um einen
Anspruch zu sichern. Die Zahlungen sind jedoch dem Träger
anzuzeigen, falls diese Eingegangen sind. Wenn Sie das nicht machen
sollten, egal ob es jetzt eine ausfallende Zahlung ist oder wenn
sich was beruflich bei Ihnen ändert, riskieren Sie ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren im schlimmsten Fall sogar eine
Strafanzeige wegen Betrug.&lt;br /&gt;
Geben Sie einen Antrag ab, wird ein Bescheid erlassen. Sind Sie
damit nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats
Widerspruch einlegen. Sollten Sie jedoch länger als drei Monate auf
eine Antwort warten dürfen, können Sie eine Untätigkeitsklage
einreichen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Aus folgenden Komponenten besteht das ALG II: Mehrbedarf,
Regelleistung und Leistung für Unterkunft und Heizung. Sind Sie
eine alleinstehende Person, bekommen Sie eine Regelleistung von
351€. Haben Sie dazu noch ein Kind das unter 7 Jahren ist, bekommen
Sie dafür noch extra 126€. Das ist dann der so genannte Mehrbedarf.
Neben diesen Leistungen bekommen Sie auch Kosten für die Wohnung,
soweit diese angemessen sind. Von Landkreis zu Landkreis ist es
jedoch immer unterschiedlich was Sie bekommen. In Berlin liegen die
Richtwerte bei einer Person bei 360€. Die Wohnung sollte nicht
größer als 50m² sein. Möchten oder müssen Sie umziehen, können Sie
das auch. Aber nur wenn das Amt seine Zustimmung gibt.&lt;br /&gt;
Das Ziel von Arbeitslosengeld II ist, das Sie sich in die Lage
versetzen, Ihre materiellen Grundbedürfnisse befriedigen zu können.
Natürlich dann auch nur, wenn Sie dies nicht mit eigenen Mitteln
schaffen.&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-antrag.html#a999"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-antrag.html#a999</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-antrag.html#a999</link><pubDate>Sun, 13 Sep 2009 15:43:16 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T13:43:16</pubDateParsed><title>Hartz IV Antrag </title></item><item><description>&lt;a name="a996"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="newsbox"&gt;
&lt;h2&gt;Regelsatz monatlich:&lt;/h2&gt;
&lt;div class="newstext"&gt;&lt;p&gt;Alleinstehende 359 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;(Ehe-) Partner 323 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kinder ab 14 Jahre 287 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kinder ab 7 Jahre 251 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kinder bis 6 Jahre 215 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Hartz IV gibts auch als Aufstockung! Arbeitnehmer deren
Einkommen nicht zur Deckung ihres eigenen Bedarfs ausreicht, können
ALG II beantragen. Die zuständigen Ämter stocken in diesen Fällen
das einkommen auf.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Allerdings nicht, wenn ein Ehepartner genug verdient, um den
anderen bei längerer Arbeitslosigkeit finanziell zu unterstützen,
gibt´s kein ALG2. Das gilt auch bei einer "Einstehensgemeinschaft",
früher hieß dies "ehenähnlich". Für eine solche Gemeinschaft
sprechen folgende Merkmale: Die Partner leben schon lange zusammen.
Sie leben mit einem gemeinsamen Kind zusammen. Sie versorgen Kinder
oder Angehörige im gemeinsamen Haushalt. Der eine hat das Recht,
auch über das Einkommen des anderen zu verfügen.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-und-kinder.html#a996"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-und-kinder.html#a996</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-und-kinder.html#a996</link><pubDate>Sun, 13 Sep 2009 15:02:35 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T13:02:35</pubDateParsed><title>Regelsatz monatlich:</title></item><item><description>&lt;a name="a995"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="newsbox"&gt;
&lt;h2&gt;Regelsatz monatlich:&lt;/h2&gt;
&lt;div class="newstext"&gt;&lt;p&gt;Alleinstehende 359 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;(Ehe-) Partner 323 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kinder ab 14 Jahre 287 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kinder ab 7 Jahre 251 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kinder bis 6 Jahre 215 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Hartz IV gibts auch als Aufstockung! Arbeitnehmer deren
Einkommen nicht zur Deckung ihres eigenen Bedarfs ausreicht, können
ALG II beantragen. Die zuständigen Ämter stocken in diesen Fällen
das einkommen auf.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Allerdings nicht, wenn ein Ehepartner genug verdient, um den
anderen bei längerer Arbeitslosigkeit finanziell zu unterstützen,
gibt´s kein ALG2. Das gilt auch bei einer "Einstehensgemeinschaft",
früher hieß dies "ehenähnlich". Für eine solche Gemeinschaft
sprechen folgende Merkmale: Die Partner leben schon lange zusammen.
Sie leben mit einem gemeinsamen Kind zusammen. Sie versorgen Kinder
oder Angehörige im gemeinsamen Haushalt. Der eine hat das Recht,
auch über das Einkommen des anderen zu verfügen.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/regelleistungen.html#a995"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/regelleistungen.html#a995</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/regelleistungen.html#a995</link><pubDate>Sun, 13 Sep 2009 15:02:26 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T13:02:26</pubDateParsed><title>Regelsatz monatlich:</title></item><item><description>&lt;a name="a994"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Kinderarmut&lt;/h1&gt;&lt;p&gt;Gerade in unserer Deutschen Hauptstadt Berlin lebt jeder vierte
Einwohner im erwerbsfähigen Alter (15 bis 65 Jahre) von Hartz IV,
das waren im Dezember 2008 ca. 5672.000 Menschen. Davon wachsen ca.
170.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Hartz IV
Haushalten auf - davon wiederum 79.000 betroffene Kinder werden von
nur einem Elternteil erzogen. In den "Brennpunkt-Bezirken" wie
Neukölln sind fast 13.000 betroffen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Wie hoch die Armut unter Kindern wirklich ist, sieht man daran,
dass in der Deutschen Hauptstadt 40 Prozent aller Berliner Kinder
vom Schulbuchkauf befreit sind, weil ihre Eltern nur geringe oder
keine Einkünfte haben.&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-und-kinder.html#a994"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-und-kinder.html#a994</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-und-kinder.html#a994</link><pubDate>Sun, 13 Sep 2009 14:42:19 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T12:42:19</pubDateParsed><title>Kinderarmut</title></item><item><description>&lt;a name="a993"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Grundfreibetrag&lt;/h1&gt;Es gibt einen Grundfreibetrag in Höhe von 150
EUR je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfsbedürftigen und
seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 EUR. Und einen
Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 EUR für jedes hilfebedürftige
Kind. Diese Grundfreibeträge unterliegen Höchstgrenzen, die
alterabhängig sind. Für alle kommt noch ein altersunabhängiger
Freibetrag von 750 EUR hinzu - für notwendige Anschaffungen.
Zinseinnahmen werden als Einkommen angenommen und unterliegen damit
nicht den Freigrenzen.

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/grundfreibetrag.html#a993"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/grundfreibetrag.html#a993</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/grundfreibetrag.html#a993</link><pubDate>Sun, 13 Sep 2009 14:33:55 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T12:33:55</pubDateParsed><title>Grundfreibetrag</title></item><item><description>&lt;a name="a992"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Regellleistungen für Hartz IV&lt;/h1&gt;&lt;p&gt;Die Regelleistungen liegen im Moment (September 2009) bei 359
EUR für Alleinstehende, 323 EUR für einen (Ehe)Partner, 287 EUR für
Kinder ab dem 14. Lebensjahr, 251 EUR für Kinder ab dem 7. bis zur
Vollendung des 13. Lebensjahres und 215 EUR bis zur Vollendung des
6. Lebensjahres. Diese Beträge werden jährlich zum 1. Juni
angepasst.&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/regelleistungen.html#a992"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/regelleistungen.html#a992</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/regelleistungen.html#a992</link><pubDate>Sun, 13 Sep 2009 14:28:16 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T12:28:16</pubDateParsed><title>Regellleistungen für Hartz IV</title></item><item><description>&lt;a name="a991"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Hartz4 Erhöhung &lt;/h1&gt;&lt;b&gt;Hartz4 Erhöhung&lt;/b&gt;
&lt;p&gt;Seit Juli 2009 wurden die Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhaltes erhöht. Die Hartz4 Erhöhung ist kaum spürbar, nur
wenige Euro werden mehr an die Empfänger dieser Leistungen
ausbezahlt. Wenn diese Erhöhung nicht gerade gewaltig ist, aber so
kann man diese doch als ersten Schritt in die richtige Richtung
bezeichnen. Ein erster Schritt in Richtung sozialer Gerechtigkeit
ist damit doch zu verzeichnen. Der Regelsatz für die
Grundssicherung des Lebensunterhaltes wurde dabei automatisch
angepasst und es sind keine besonderen Anträge notwendig um diese
zu erhalten.&lt;br /&gt;
Diese Hartz4 Erhöhung wurde im Rahmen des von der Bundesregierung
geschlossenen Konjunkturpaketes wirksam.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Die neuen Leistungssätze für die Sicherung des Lebensunterhaltes
staffeln sich ab Juli 2009 wie folgt:&lt;br /&gt;
Alleinstehende Bürger und Alleinerziehende haben einen Anspruch auf
359 Euro Arbeitslosengeld 2 im Monat. Ein Betrag von 323 Euro pro
Monat wird für volljährige Partner als Anspruch aus Hartz4 zu
Grunde gelegt. Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres haben
seit der Hartz4 Erhöhung einen Anspruch von 215 Euro im Monat.
Kinder die das 7. Lebensjahr beginnen und das 14. Lebensjahr noch
nicht vollendet haben bekommen seit Juli 2009 eine monatliche
Unterstützung von 251 Euro im Monat. Leben Kinder ab 15 Jahren und
bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs im Haushalt, kann für diese
eine Grundabsicherung von 287 Euro pro Monat gezahlt werden. All
diese Leistungen sind zwar gesetzlich festgelegt, müssen aber nur
je nach der Bedürftigkeit des entsprechenden Haushaltes in voller
Höhe ausgezahlt werden. Andere Einkommen werden generell nach wie
vor gegen diese Regelsätze angerechnet.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch mit dieser Hartz4 Erhöhung ist es schwierig einen Monat all
die Dinge zu finanzieren die notwendig sind. In die Berechnung des
Anspruches an Hartz4 werden keinerlei private Ausgaben
berücksichtigt. Versicherungen, Autoraten, Bausparvertragsbeiträge
etc. müssen von diesem Regelsatz bezahlt werden, so das doch für
viele Bürger der Rest dieses Geldes kaum noch ausreicht um jeden
Tag eine ordentliche Mahlzeit und auch einmal frisches Obst und
Gemüse auf den Tisch zu bekommen. Viele Bürger sind nicht mit
Absicht in Hartz4 abgerutscht! Das kann so schnell gehen und fast
jeden treffen. Auch Bürger die den ganzen Monat viel und lange hart
arbeiten gehen bleibt manchmal keine andere Möglichkeit als diese
Grundsicherung zu beantragen, da die Löhne so niedrig sind das
davon das die alltäglichen Sachen des Lebens nicht bezahlbar sind.
Eigentlich ist das eine traurige Tatsache, aber leider kann man
davor die Augen nicht verschließen. Es ist nicht so das Hartz4
Empfänger immer gleich als "Schmarotzer" zu bezeichnen sind. Kann
sein das es solche Fälle gibt, aber der Grossteil dieser Menschen
ist auf diese Unterstützung wirklich dringend angewiesen!&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Auch durch die Hartz4 Erhöhung im Juli 2009 wird es keinem
Hartz4 Empfänger möglich sein sich einen tollen Urlaub leisten zu
können oder einfach einmal nach Lust und Laune shoppen zu gehen.
Dazu ist das ausgezahlte Geld aber auch nicht gedacht, diese
Personengruppe soll nur nicht noch tiefer absinken und sich
wenigstens satt essen können. Menschenwürdig leben, das sollte doch
jedem Bürger, auch wenn er von Hartz4 Leistungen leben muss,
ermöglicht werden von einem Rechtsstaat wie Deutschland.&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-erhoehung.html#a991"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-erhoehung.html#a991</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-erhoehung.html#a991</link><pubDate>Sun, 13 Sep 2009 14:00:45 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-09-13T12:00:45</pubDateParsed><title>Hartz4 Erhöhung </title></item><item><description>&lt;a name="a990"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="newsbox"&gt;
&lt;h2&gt;Neues in Version 9&lt;/h2&gt;
&lt;div class="newstext"&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;RSS-Funktion&lt;br /&gt;&lt;/strong&gt;Mit der neuen RSS-Funktion
ist es nun möglich, Artikel zusätzlich zur Darstellung auf der
Website auch per RSS-Feed bereitzustellen.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Multi-View&lt;br /&gt;&lt;/strong&gt;Mit der neuen&amp;nbsp;Darstellung
der Bereiche&amp;nbsp;wird die Bearbeitungssicht auf eine Website
weiter verbessert, denn alle Inhalte einer Seite sind nun auf einen
Blick sichtbar und können sofort bearbeitet werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Startzentrum&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Mit Hilfe des Startzentrums kann das Startverhalten von Zeta
Producer individuell gesteuert werden.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Weitere ausführliche Informationen zu&amp;nbsp;den
Neuerungen&amp;nbsp;finden Sie im Benutzerhandbuch oder auf der
&lt;a href="http://www.zeta-producer.de/" target="_blank"&gt;Zeta
Producer Website&lt;/a&gt;.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/bad_url.html#a990"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/bad_url.html#a990</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/bad_url.html#a990</link><pubDate>Thu, 18 Jun 2009 14:42:05 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-06-18T12:42:05</pubDateParsed><title>Neues in Version 9</title></item><item><description>&lt;a name="a978"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Bildnachweise:&lt;/h1&gt;&lt;p&gt;Eine Nutzungsbedingung bei Verwendung lizenzfreier Bilder, die
beispielsweise von sog. Microstock-Agenturen angeboten
werden,&amp;nbsp;ist&amp;nbsp;die Angabe (nach § 13 UrhG) des Urhebers und
der Bildquelle (Webadresse)&amp;nbsp;im Impressum.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Urheber und Bildquelle der im Original-Layout
"Faith"&amp;nbsp;verwendeten Bilder:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
flying white dove isolated on blue sky © thanh lam #10611107 / fotolia.de&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/impressum.html#a978"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/impressum.html#a978</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/impressum.html#a978</link><pubDate>Thu, 09 Apr 2009 08:29:38 +0200</pubDate><pubDateParsed>2009-04-09T06:29:38</pubDateParsed><title>Bildnachweise:</title></item><item><description>&lt;a name="a956"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Armut in Deutschland&lt;/h1&gt;&lt;p&gt;In manchen Regionen Deutschlands ist es so, dass jedes dritte
Kind in einem Hartz IV Haushalt aufwächst. Oftmals müssen diese
Kinder mit weniger auskommen als ihnen eigentlich zusteht.&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a956"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a956</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a956</link><pubDate>Wed, 11 Jun 2008 13:03:23 +0200</pubDate><pubDateParsed>2008-06-11T11:03:23</pubDateParsed><title>Armut in Deutschland</title></item><item><description>&lt;a name="a870"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="newsbox"&gt;
&lt;h2&gt;Regelsatz monatlich:&lt;/h2&gt;
&lt;div class="newstext"&gt;&lt;p&gt;Alleinstehende 359 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;(Ehe-) Partner 323 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kinder ab 14 Jahre 287 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kinder ab 7 Jahre 251 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Kinder bis 6 Jahre 215 EUR&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Hartz IV gibts auch als Aufstockung! Arbeitnehmer deren
Einkommen nicht zur Deckung ihres eigenen Bedarfs ausreicht, können
ALG II beantragen. Die zuständigen Ämter stocken in diesen Fällen
das einkommen auf.&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;Allerdings nicht, wenn ein Ehepartner genug verdient, um den
anderen bei längerer Arbeitslosigkeit finanziell zu unterstützen,
gibt´s kein ALG2. Das gilt auch bei einer "Einstehensgemeinschaft",
früher hieß dies "ehenähnlich". Für eine solche Gemeinschaft
sprechen folgende Merkmale: Die Partner leben schon lange zusammen.
Sie leben mit einem gemeinsamen Kind zusammen. Sie versorgen Kinder
oder Angehörige im gemeinsamen Haushalt. Der eine hat das Recht,
auch über das Einkommen des anderen zu verfügen.&lt;/p&gt;&lt;/div&gt;
&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a870"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a870</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/index.html#a870</link><pubDate>Fri, 02 Nov 2007 09:15:26 +0100</pubDate><pubDateParsed>2007-11-02T08:15:26</pubDateParsed><title>Regelsatz monatlich:</title></item><item><description>&lt;a name="a860"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Impressum&lt;/h1&gt;&lt;p&gt;&lt;strong&gt;Familientherapeutin und Diplom Pädagogin&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
Gundula Femmer&lt;br /&gt;
Spechtstrasse 10&lt;br /&gt;
14532 Stahnsdorf&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Tel: 03329 - 691158&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mail: info [ät] familientherapeuten.de&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Steuernummer beim Finanzamt Potsdam: 92/345/816/908&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;strong&gt;Haftungsausschluss:&lt;/strong&gt;&lt;br /&gt;
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Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - 312 O 85/98 - "Haftung für Links" hat
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&lt;br /&gt;
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&lt;br /&gt;
Ich möchte in keinster Weise Rechte Dritter verletzen o.ä., da wir
jedoch alle Menschen und weder fehlerfrei noch allwissend sind,
richte ich an dieser Stelle eine Bitte an jeden der dieses
Impressum liest: Falls es trotz aller Sorgfalt doch einmal Grund zu
einer Beanstandung geben sollte, bitte ich darum mich in Kenntnis
zu setzen und mir Gelegenheit zu geben, mögliche Unklarheiten zu
beseitigen, Missverständnisse aufzuklären oder evtl. gemachte
Fehler aus der Welt zu schaffen. In unserer Gesellschaft schützt
Unwissenheit vor Strafe nicht, wenn man es hätte wissen müssen.
Dies wird in jüngster Vergangenheit jedoch ohne Möglichkeit zur
Klärung mehr als ausgenutzt und Menschen für versehentlich gemachte
Fehler bestraft, die aus Unwissenheit entstanden sind. Ein
Mahnschreiben eines Anwaltskanzlei erreicht lediglich den gleichen
Zweck. Der Schaden ist immens und der Nutzen verschwindend gering.
Vielen Dank im voraus. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser
Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen
verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne
Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten
Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite
die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch
von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden
vollumfänglich zurückgewiesen und ggf. Gegenklage wegen Verletzung
vorgenannter Bestimmungen eingereicht. Um evtl. Ungereimtheiten zu
klären, haben Sie auch die Möglichkeit sich direkt mit unserem
Justitiar in Verbindung zu setzen. Rechtsanwalt Stephan Boris Erbe,
seine Kontaktdaten finden Sie auf seiner Homepage.&lt;br /&gt;&lt;/p&gt;

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/impressum.html#a860"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/impressum.html#a860</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/impressum.html#a860</link><pubDate>Fri, 02 Nov 2007 09:15:26 +0100</pubDate><pubDateParsed>2007-11-02T08:15:26</pubDateParsed><title>Impressum</title></item><item><description>&lt;a name="a536"&gt;&lt;/a&gt;
&lt;div class="articlearea"&gt;
&lt;h1&gt;Seite nicht gefunden&lt;/h1&gt;Die angeforderte Seite ist nicht verfügbar. Bitte wenden Sie sich an den 
Web-Administrator.

&lt;/div&gt;

&lt;p&gt;&lt;a href="http://www.hartz4-tipp.de/bad_url.html#a536"&gt;Lesen Sie den gesamten Artikel&lt;/a&gt;&lt;/p&gt;</description><guid>http://www.hartz4-tipp.de/bad_url.html#a536</guid><link>http://www.hartz4-tipp.de/bad_url.html#a536</link><pubDate>Fri, 02 Nov 2007 09:15:26 +0100</pubDate><pubDateParsed>2007-11-02T08:15:26</pubDateParsed><title>Seite nicht gefunden</title></item><lastBuildDate>Mon, 29 Mar 2010 12:17:43 GMT</lastBuildDate><link>http://www.hartz4-tipp.de/</link><managingEditor /><title>Arbeitslosengeld 2 - Agenda 2010 - Hartz IV</title><pubDate>Mon, 29 Mar 2010 12:17:43 GMT</pubDate><webMaster /></channel></rss>
