Arbeitslosengeld 2 - Agenda 2010 - Hartz IV
Regelleistungen
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© 2010 Arbeitslosengeld 2 - Agenda 2010 - Hartz IV

Regelsatz monatlich:

Alleinstehende 359 EUR

(Ehe-) Partner 323 EUR

Kinder ab 14 Jahre 287 EUR

Kinder ab 7 Jahre 251 EUR

Kinder bis 6 Jahre 215 EUR

Hartz IV gibts auch als Aufstockung! Arbeitnehmer deren Einkommen nicht zur Deckung ihres eigenen Bedarfs ausreicht, können ALG II beantragen. Die zuständigen Ämter stocken in diesen Fällen das einkommen auf.

Allerdings nicht, wenn ein Ehepartner genug verdient, um den anderen bei längerer Arbeitslosigkeit finanziell zu unterstützen, gibt´s kein ALG2. Das gilt auch bei einer "Einstehensgemeinschaft", früher hieß dies "ehenähnlich". Für eine solche Gemeinschaft sprechen folgende Merkmale: Die Partner leben schon lange zusammen. Sie leben mit einem gemeinsamen Kind zusammen. Sie versorgen Kinder oder Angehörige im gemeinsamen Haushalt. Der eine hat das Recht, auch über das Einkommen des anderen zu verfügen.

Regellleistungen für Hartz IV

Die Regelleistungen liegen im Moment (September 2009) bei 359 EUR für Alleinstehende, 323 EUR für einen (Ehe)Partner, 287 EUR für Kinder ab dem 14. Lebensjahr, 251 EUR für Kinder ab dem 7. bis zur Vollendung des 13. Lebensjahres und 215 EUR bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Diese Beträge werden jährlich zum 1. Juni angepasst.