Zusätzlich zum Regelsatz haben Sie Anspruch auf
Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung. Bevor jedoch ein Antrag
bewilligt wird, wird genau überprüft ob die Kosten für Ihre Hartz
IV Wohnung auch angemessen sind. Sollte dies nicht der Fall sein,
sind Sie dazu verpflichtet Ihre Kosten zu senken, indem Sie z.B.
sich eine günstigere bzw. kleinere Wohnung suchen.
Eine Person hat Anspruch auf 45 qm, jede weitere Person die bei
Ihnen wohnt kommen 15 qm hinzu. Das heißt: Leben Sie mit noch
jemanden in der Wohnung zusammen stehen Ihnen 60 qm zu. Ausgenommen
sind Säuglinge da diese nicht als Personen gelten!
Über welche Ausstattung eine Wohnung verfügen muss, ist nicht
vorgegeben. Wichtig ist nur das die sanitären Anlagen zumutbar und
vorhanden sein müssen.
Die Mietkosten für eine Hartz IV Wohnung werden direkt an den ALG
II Empfänger überwiesen, mit der Auflage diesen Betrag an den
Vermieter zu überweisen. Sollte es jedoch schon einmal
Schwierigkeiten mit der Zahlung gegeben haben, kann die Agentur für
Arbeit die Miete auch direkt an den Vermieter zahlen. Beachten Sie
bitte auch das Sie kein Anspruch auf Wohngeld haben, da Ihnen mit
Bewilligung Ihrer Hartz IV Wohnung die Grundsicherung bereits
gewährleistet ist.
Aber wie sieht es aus mit Kaution? Die Kaution wird von der ARGE
nicht übernommen, aber es kann ein Darlehn beantragt und somit die
Kaution bezahlt werden.
Die Kosten für Strom und Warmwasser werden von der ARGE nicht
übernommen. Sollte es zu einer Nachzahlung bei Ihren Nebenkosten
kommen, muss die ARGE diese übernehmen, aber nur dann wenn sie im
angemessenen Rahmen sind. Bei unangemessenen Nachzahlungen kann
Ihnen die Kostenübernahme verweigert werden!
Der Quadratmeterpreis einer Hartz IV Wohnung ist aber nicht überall
gleich. In ländlichen Regionen liegt der Preis bei 4 – 4,50 Euro
pro qm und in Großstädten bei 13,50 Euro pro qm. Ausführliche
Informationen kann Ihnen Ihre zuständige Agentur für Arbeit
geben.
ALGII Empfänger, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
haben keinen Anspruch auf eine eigene Wohnung. Aber auch hier gilt:
Ausnahmen bestätigen die Regel z.B. bei einem berufsbedingten
Umzug, oder ein Zusammenleben mit den Eltern ist aus welchen
Gründen auch immer, unzumutbar. Eine entsprechende Zusage zur
Kostenübernahme muss unbedingt vorliegen! Sie ist nur dann
entbehrlich, wenn Sie diese aus einem unzumutbaren Grund nicht
einholen konnten.Denn ohne eine Kostenzusage drohen Ihnen
schwerwiegende Hartz IV Kürzungen!
Auszubildende die Berufsausbildungbeihilfe oder BAföG erhalten,
können auf Antrag einen Zuschuss zu Ihren ungedeckten
Unterkunftskosten erhalten.
Mietschulden werden von der Agentur für Arbeit nicht übernommen.
Sollte Ihnen jedoch die Wohnungslosigkeit drohen, können diese in
Ausnahmefällen als Darlehn übernommen werden.
Bei einem Wohnungswechsel sollten Sie sich aber unbedingt ein
Einverständnis Ihrer Agentur für Arbeit einholen, da Ihnen sonst
Leistungen verweigert werden können! Machen Sie dies am besten
immer schriftlich, damit beide Parteien im Falle eines
Falles.
Wenn ein Umzug durch die ARGE gefordert wurde, werden die
finanziellen Kosten für den Umzug erbracht z.B. Mietkaution. Sollte
aber der ALG II Empfänger den Umzug verschuldet haben, können Ihm
sämtliche Leistungen als Darlehn erbracht werden!