Arbeitslosengeld 2 - Agenda 2010 - Hartz IV
Hartz 4 Regelsatz
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Hartz4 Regelsatz

Der Hartz4 Regelsatz an sich existiert so nicht, denn das Verfahren und die Berechnung wird in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Allerdings kann in diesem Sinne auch das Konzept an sich als der Hartz4 Regelsatz bezeichnet werden, denn es gibt einige wenige grundlegende Bestandteile, die der Gesetzeslage des Hartz4 Regelsatzes mehr oder weniger entsprechen, für die es allerdings wiederum zahlreiche Ergänzungen und Erweiterungen gibt, auf die der Bürger an sich selbst keinen wirklichen Zugriff besitzt.

Eine grundlegende Gesetzgebung zum Hartz4 Regelsatz wurde unter anderem in sog. Gesetz zur Reform des Arbeitsmarktes gegeben, dass dann allerdings in seiner Umsetzung mehr oder weniger den jeweiligen Bundesländern obliegt. Dabei geh es im wesentlichen darum, ein sog. Ausnutzen der Sozialhilfe zu verhindern und die Langzeitarbeitslosen für den Zugriff des Arbeitsmarktes verfügbar zu machen. Das heißt, wer also erwerbsfähig ist, und nur nicht arbeiten will (ein in Deutschland und anderen EG-Staaten leider sehr häufiges Problem), soll und muss mit den nötigen Konsequenzen rechnen. Die eigentliche Sozialhilfe soll dabei den Menschen vorbehalten bleiben, die auf Grund eines Vorfalls welcher Art auch immer – sei es nun Krankheit, ein Unfall, eine angeborene Behinderung usw. – nicht Arbeiten können.

Leider trifft es aber oftmals immer die Falschen, denn wer nicht arbeiten will obwohl er arbeiten könnte, wird grundsätzlich in Deutschland eine Möglichkeit finden. Bitter ist diese Regelung dabei für solche Menschen, die arbeiten wollen aber auf Grund ihres Alters oder warum auch immer keinen neuen Job finden und ihr erspartes Geld verleben müssen, da es andere verstehen als Schmarotzer ein gutes Leben zu führen.

Hier sollte von Seiten der Politik eine einheitliche Richtlinie in Form eines wirklichen Hartz4 Regelsatz geschaffen und vor allem streng eingehalten werden. Wichtig für eine ordentliche Anwendung ist beispielsweise auch eine klare Richtlinie, für den Inhalt und den Umfang des sog. Hartz4 Paketes, damit sowohl die damit arbeitenden Sachbearbeiter als auch der betroffene Bürger eine bindende Grundlage erhält. Damit würde zum Beispiel auch vermieden werden, dass sich Betroffene ausgegrenzt und drangsaliert fühlen, da sie nicht verstehen, was da berechnet wurde und die Entscheidung in keiner Weise nachvollziehen können. Für die Einhaltung einer solchen Gesetzesgrundlage und für die Anwendung eines Regelsatzes, wäre daher eine nachvollziehbare Berechung wichtig, die den Bürgern auch fallweise erklärt und nicht nur als Bescheid mit einer festgelegten Summe zugestellt wird. Auch sollte man den Betroffenen ermöglichen, ihr erspartes Geld zu behalten, und – es sollte klargestellt werden, dass das Geld der Kinder grundsätzlich nicht antastbar ist. In Deutschland ist dies derzeit aber nicht der Fall.

Derzeit wird hier eine an sich gute Idee eher zum Zankapfel der Politik missbraucht und besitzt ihre größte Funktion darin, den Wahlkampf der entsprechenden Politiker zu gestalten. Kaum jemand weiß beispielsweise, das die Hartz4 Regelung durchaus positive Bestandteile für die Betroffenen, wie zum Beispiel eine gratis Schuldnerberatung, oder auch eine Suchtberatung umfasst. Mit einer stärkeren Fokussierung auf solche Fakten, würde man eine bessere Akzeptanz gewährleisten und auch eine Inanspruchnahme herstellen können. Doch auch dies passiert derzeit in Deutschland leider in keiner Weise.