Arbeitslosengeld 2 - Agenda 2010 - Hartz IV
Hartz 4 Gesetze
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Hartz 4 Gesetze

In den letzten drei Jahren kreisen die Gedanken der Arbeitslosen in Deutschland nahezu täglich um die Begriffskonstelation Hartz 4 Gesetze. Aber was beinhalten diese Gesetze und was regeln sie?

Dieser Fragen wird im folgenden Text auf den Grund gegangen:

1. Die Hartz 4 Regelleistungen:
Die Hartz 4 Regelleistungen belaufen sich folgendermaßen:
Hartz 4 Leistung Betrag West Betrag Ost
Bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden ist der Betrag von 345 EUR im Westen und 331 EUR im Osten erhältlich.
Außerdem gibt es noch Zusatzleistungen für Alleinerziehende. Diese betragen 132 Euro im Osten und 138 Euro im Westen.
Kinder bis 14 Jahre erhalten im Osten 199 Euro und im Westen ca. 205 Euro.
Kinder 15-18 Jahre bekommen 276 Euro im Westen und 265 Euro im Osten von Deutschland.

2. Das Wohngeld

Das Hart 4 Wohngeld wird in Quadratmetern angezeigt. Eine einzelne Person darf 45 m2 bewohnen. Eine sogenannte "Bedarfgemeinschaft" darf 60 Quadratmeter ihr Eigen nennen. Jeder weiteren Person werden 15 m2 mehr zugerechnet.

3. Abschließen von Mietverträgen
Grundsätzlich sollte der Hartz 4 Empfänger sehr bedacht sein, wenn er einen Mietvertrag abschließt. Das rührt daher, dass der neue Mietvertrag erst der Behörde zugesandt werden muss, und ein Einverständnis erteilt werden muss. Ansonsten erhält der Hartz 4 Empfänger keine Zuschüsse. Also bitte mit dem Vermieter zuvor eien mündliche Absprache darüber halten, damit dieser einen Rückzug vom Mietvertrag entschuldigen kann.

4. Wohneigentum
Das eigene Wohnhaus, darf nicht über 130 m2 aufweißen, ansonsten darf es nicht bewohnt werden. Es gilt als "unangemessen" und kann dazu führen, dass der Hausbesitzer das Haus oder die Wohnung verkaufen muss. Dies gilt als sogenannte "Amtsvorschrift". Dies ist eine schmerzliche Erfahrung, die man niemandem zutrauen möchte. Oft werden gerade Erbstücke zu Schnäppchenpreisen versteigert, da der Eigentümer Hartz 4 beantragt hat.


5. Lebenspartner
Wenn ein Lebenspartner Hartz4 erhält und der andere Lebenspartner nicht, dann fällt dies unter den Grundsatz der Bedarfsgemeinschaft. Ein Partner muss für den anderen bürgen. Deshalb ist es ist davon abzuraten eine gemeinsame Wohnung zu beziehen.

6.Hartz 4 und Eigentum / Altersvorsorge

Sie dürfen ein Fahrzeug (Personenkraftwagen) bis zu einem Wert von 5.000 Euro besitzen, alles was darüber hinaus geht, muss verkauft werden. In Grenzfällen, die auftreten können, empfiehlt sich hier eine Sicherheit vorweisen zu können. Also besser weniger Eigentum, als zu viel. Damit man nicht in diese Fälle mit eingerechnet wird.
Anderweitiges Vermögen dürfen Sie bis zu einer Grenze von 200 EUR pro Lebensjahr behalten und ihr Eigen nennen. Das heißt beispielsweise, dass eine 45 jährige Frau 9000 Euro besitzen darf.

7.Nebenverdienst und Hartz 4
Seit dem 1. Oktober 2005 gilt eine neue Regelung für Hartz 4 Empfänger mit Nebeneinkommen, also anbei laufender bezahlter Beschäftigung. Diese ist sich dringend bei einer solchen Tätigkeit anzusehen, da ansonsten die Zuschüsse vom Staat gestrichen und einbezogen werden können. Es ist nicht wie viele denken, dass sie bis 400 Euro verdienen können und dies steuerfrei. Bei dem Thema Hartz 4 ist einiges anders als man sich vorstellen kann. Also bitte genaustens informieren, sonst drohen Schwierigkeiten.