In den letzten drei Jahren kreisen die Gedanken
der Arbeitslosen in Deutschland nahezu täglich um die
Begriffskonstelation Hartz 4 Gesetze. Aber was beinhalten diese
Gesetze und was regeln sie?
Dieser Fragen wird im folgenden Text auf den Grund gegangen:
1. Die Hartz 4 Regelleistungen:
Die Hartz 4 Regelleistungen belaufen sich folgendermaßen:
Hartz 4 Leistung Betrag West Betrag Ost
Bei Alleinstehenden und Alleinerziehenden ist der Betrag von 345
EUR im Westen und 331 EUR im Osten erhältlich.
Außerdem gibt es noch Zusatzleistungen für Alleinerziehende. Diese
betragen 132 Euro im Osten und 138 Euro im Westen.
Kinder bis 14 Jahre erhalten im Osten 199 Euro und im Westen ca.
205 Euro.
Kinder 15-18 Jahre bekommen 276 Euro im Westen und 265 Euro im
Osten von Deutschland.
2. Das Wohngeld
Das Hart 4 Wohngeld wird in Quadratmetern angezeigt. Eine einzelne
Person darf 45 m2 bewohnen. Eine sogenannte "Bedarfgemeinschaft"
darf 60 Quadratmeter ihr Eigen nennen. Jeder weiteren Person werden
15 m2 mehr zugerechnet.
3. Abschließen von Mietverträgen
Grundsätzlich sollte der Hartz 4 Empfänger sehr bedacht sein, wenn
er einen Mietvertrag abschließt. Das rührt daher, dass der neue
Mietvertrag erst der Behörde zugesandt werden muss, und ein
Einverständnis erteilt werden muss. Ansonsten erhält der Hartz 4
Empfänger keine Zuschüsse. Also bitte mit dem Vermieter zuvor eien
mündliche Absprache darüber halten, damit dieser einen Rückzug vom
Mietvertrag entschuldigen kann.
4. Wohneigentum
Das eigene Wohnhaus, darf nicht über 130 m2 aufweißen, ansonsten
darf es nicht bewohnt werden. Es gilt als "unangemessen" und kann
dazu führen, dass der Hausbesitzer das Haus oder die Wohnung
verkaufen muss. Dies gilt als sogenannte "Amtsvorschrift". Dies ist
eine schmerzliche Erfahrung, die man niemandem zutrauen möchte. Oft
werden gerade Erbstücke zu Schnäppchenpreisen versteigert, da der
Eigentümer Hartz 4 beantragt hat.
5. Lebenspartner
Wenn ein Lebenspartner Hartz4 erhält und der andere Lebenspartner
nicht, dann fällt dies unter den Grundsatz der Bedarfsgemeinschaft.
Ein Partner muss für den anderen bürgen. Deshalb ist es ist davon
abzuraten eine gemeinsame Wohnung zu beziehen.
6.Hartz 4 und Eigentum / Altersvorsorge
Sie dürfen ein Fahrzeug (Personenkraftwagen) bis zu einem Wert von
5.000 Euro besitzen, alles was darüber hinaus geht, muss verkauft
werden. In Grenzfällen, die auftreten können, empfiehlt sich hier
eine Sicherheit vorweisen zu können. Also besser weniger Eigentum,
als zu viel. Damit man nicht in diese Fälle mit eingerechnet
wird.
Anderweitiges Vermögen dürfen Sie bis zu einer Grenze von 200 EUR
pro Lebensjahr behalten und ihr Eigen nennen. Das heißt
beispielsweise, dass eine 45 jährige Frau 9000 Euro besitzen
darf.
7.Nebenverdienst und Hartz 4
Seit dem 1. Oktober 2005 gilt eine neue Regelung für Hartz 4
Empfänger mit Nebeneinkommen, also anbei laufender bezahlter
Beschäftigung. Diese ist sich dringend bei einer solchen Tätigkeit
anzusehen, da ansonsten die Zuschüsse vom Staat gestrichen und
einbezogen werden können. Es ist nicht wie viele denken, dass sie
bis 400 Euro verdienen können und dies steuerfrei. Bei dem Thema
Hartz 4 ist einiges anders als man sich vorstellen kann. Also bitte
genaustens informieren, sonst drohen Schwierigkeiten.