Im Hartz lV Forum erhalten Sie Informationen
über Themen, wie zum Beispiel wer Hartz lV be-
rechtigt ist, Einkommen und Zuverdienst als Hartz lV-Empfänger,
ALGll Leistungen, Wohnung
und Miete.
Am 1. Januar 2005 trat das Hartz IV Gesetz, das die vorerst letzte
Stufe der Umsetzung des so
Genannten Hartz Konzepts darstellt, in Kraft. Das Gesetzespaket,
bestehend aus den Gesetzen
Hartz l bis lV ist nach dem Leiter der Kommission „Moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt,
Dr. Peter Hartz benannt und trat in vier Stufen zwischen Januar
2003 und 2005 in Kraft.
Durch den dreistufige Aufbau des Hartz IV Gesetzes die als
Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe sowie
Arbeitslosengeld wurde aus dem zweistufigen Aufbau von
Arbeitslosengeld II und dem Arbeitslosengeld umgewandelt.
Somit werden einmalige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in
den Regelsatz mit einbezogen.
Dazu gehören zum Beispiel Kleidung oder Möbel. Für die Verwaltung
bedeutet das erheblich
weniger Arbeit, wenn einmalige Leistungen nicht mehr einzeln
beantragt werden. Das heißt für
die Verwaltung auch, dass sie nicht mehr jede einmalige Zahlung
entscheiden und ausbezahlen müssen. Leistungsberechtigte haben
durch die Pauschalierung mehr Entscheidungsfreiheit und
Eigenverantwortlichkeit.
Leistungen des Arbeitslosengeld II, erhalten grundsätzlich alle
erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen. Daraus ergibt sich,
dass die jeweilige Person dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur
Verfügung stehen muss. Das ALG II unterscheidet sich von dem
vorherigen Model aus Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe im
Wesentlichen dadurch, dass sich die Höhe der Leistung nicht mehr
nach dem letzten Nettolohn bestimmt, sondern nach dem Bedarf des
Leistungsempfängers. Die gewährte Grundsicherung ist gegenüber
anderen Hilfen nachrangig und soll Bedarfe nur insoweit decken, wie
es zur Führung eines menschenwürdigen und existenzgesicherten
Lebens erforderlich sei.
Die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II liegt in etwas auf dem
Niveau der früheren Sozialhilfe.
Dies führt insbesondere in Fällen von Personen, die zuvor
Arbeitslosenhilfe bezogen haben, zu erheblichen finanziellen
Einschnitten. Da die Regelsätze leicht angehoben wurden profitieren
die frühere Sozialempfänger von dieser Neuregelung, obwohl die
gezahlten Leistungen in einem bezahlt werden, somit erhält man
keine Sonderzahlungen mehr. Welche Leistungen für die einzelne
Personen in Frage kommen, können Sie im Hartz lV Forum
erfragen.
Leistungen des Arbeitslosengeld II, erhalten grundsätzlich alle
erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen. Daraus ergibt sich,
dass die jeweilige Person dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur
Verfügung stehen muss. Personen unter 15 und über 65 Jahren, sowie
Altersrentner gelten als nicht erwerbsfähig. Als nicht erwerbsfähig
gesehen werden auch Personen, die dem Arbeitsmarkt auf Grund von
Krankheit nicht mindestens drei Stunden pro Tag zur Verfügung
stehen. Diese Personen erhalten Sozialhilfe.
Im Hartz lV Forum erhalten Sie Informationen, wer Hartz lV
berechtigt ist.
Die bei Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze ursprünglich vorgesehene
Regelung zum Zuverdienst wurde im Oktober 2005 zu Gunsten der
Leistungsbezieher geändert.
Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom
Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die
Werbungskostenpauschale (€ 15,33), die Absetzbeträge für
Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und
Fahrtkosten. Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden
Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei.
Zwischen € 800 und € 1.200 sind 10% des Einkommens
anrechnungsfrei.