Arbeitslosengeld 2 - Agenda 2010 - Hartz IV
Hartz 4 Forum
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Hartz4 Forum

Im Hartz lV Forum erhalten Sie Informationen über Themen, wie zum Beispiel wer Hartz lV be-
rechtigt ist, Einkommen und Zuverdienst als Hartz lV-Empfänger, ALGll Leistungen, Wohnung
und Miete.
Am 1. Januar 2005 trat das Hartz IV Gesetz, das die vorerst letzte Stufe der Umsetzung des so
Genannten Hartz Konzepts darstellt, in Kraft. Das Gesetzespaket, bestehend aus den Gesetzen
Hartz l bis lV ist nach dem Leiter der Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt,
Dr. Peter Hartz benannt und trat in vier Stufen zwischen Januar 2003 und 2005 in Kraft.

Durch den dreistufige Aufbau des Hartz IV Gesetzes die als Sozialhilfe, Arbeitslosenhilfe sowie
Arbeitslosengeld wurde aus dem zweistufigen Aufbau von Arbeitslosengeld II und dem Arbeitslosengeld umgewandelt.

Somit werden einmalige Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt in den Regelsatz mit einbezogen.
Dazu gehören zum Beispiel Kleidung oder Möbel. Für die Verwaltung bedeutet das erheblich
weniger Arbeit, wenn einmalige Leistungen nicht mehr einzeln beantragt werden. Das heißt für
die Verwaltung auch, dass sie nicht mehr jede einmalige Zahlung entscheiden und ausbezahlen müssen. Leistungsberechtigte haben durch die Pauschalierung mehr Entscheidungsfreiheit und
Eigenverantwortlichkeit.

Leistungen des Arbeitslosengeld II, erhalten grundsätzlich alle erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen. Daraus ergibt sich, dass die jeweilige Person dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen muss. Das ALG II unterscheidet sich von dem vorherigen Model aus Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe im Wesentlichen dadurch, dass sich die Höhe der Leistung nicht mehr nach dem letzten Nettolohn bestimmt, sondern nach dem Bedarf des Leistungsempfängers. Die gewährte Grundsicherung ist gegenüber anderen Hilfen nachrangig und soll Bedarfe nur insoweit decken, wie es zur Führung eines menschenwürdigen und existenzgesicherten Lebens erforderlich sei.
Die Regelleistung des Arbeitslosengeldes II liegt in etwas auf dem Niveau der früheren Sozialhilfe.
Dies führt insbesondere in Fällen von Personen, die zuvor Arbeitslosenhilfe bezogen haben, zu erheblichen finanziellen Einschnitten. Da die Regelsätze leicht angehoben wurden profitieren die frühere Sozialempfänger von dieser Neuregelung, obwohl die gezahlten Leistungen in einem bezahlt werden, somit erhält man keine Sonderzahlungen mehr. Welche Leistungen für die einzelne Personen in Frage kommen, können Sie im Hartz lV Forum erfragen.
Leistungen des Arbeitslosengeld II, erhalten grundsätzlich alle erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen. Daraus ergibt sich, dass die jeweilige Person dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen muss. Personen unter 15 und über 65 Jahren, sowie Altersrentner gelten als nicht erwerbsfähig. Als nicht erwerbsfähig gesehen werden auch Personen, die dem Arbeitsmarkt auf Grund von Krankheit nicht mindestens drei Stunden pro Tag zur Verfügung stehen. Diese Personen erhalten Sozialhilfe.
Im Hartz lV Forum erhalten Sie Informationen, wer Hartz lV berechtigt ist.
Die bei Inkrafttreten der Hartz IV Gesetze ursprünglich vorgesehene Regelung zum Zuverdienst wurde im Oktober 2005 zu Gunsten der Leistungsbezieher geändert.
Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale (€ 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten. Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.