Die Hartz 4 Berechnung bzw. die Berechnung des
sog. Arbeitslosengeldes 2 unterliegt, wie jede behördliche
Angelegenheit, besonderen Richtlinien und Vorschriften, die den
meisten Menschen nicht ganz klar sind und dies wohl auch nur sehr
schwer werden. Um die Hartz 4 Berechnung besser zu verstehen, lohnt
es sich allerdings, entweder hartnäckig nachzufragen und sich den
Vorgang so lange erklären zu lassen, bis man es verstanden hat,
oder aber selbst aktiv zu werden und die Hartz 4 Berechnung im
Internet zu recherchieren. Dies bietet gleichzeitig den Vorteil,
dass der Betroffene in der Lage ist, die eigene Hartz 4 Berechnung
viel besser nachzuvollziehen.
An sich versteht man unter dem sog. Arbeitslosengeld 2 die
Grundsicherungsleistung für sog. erwerbsfähige Hilfsbedürftige –
also für Langzeitarbeitslose jeden Alters und für
Sozialhilfeempfänger jeden Alters. Dabei soll das Arbeitslosengeld
2 den Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und trotzdem eine Existenz
ermöglichen, die zumindest die grundlegenden Bedürfnisse
sichert.
Wer sich aber die Mühe macht, die Basisdaten nachzuforschen, wird
auf sehr widersprüchliche Ergebnisse stoßen, da nirgends wirklich
offengelegt ist, wie die Berechnung wirklich erfolgt. tatsächlich
ist das gesamte System so undurchsichtig, das oftmals nicht mal den
Sachbearbeitern der Arbeitsämter der genaue Vorgang bekannt ist,
obwohl sie täglich damit arbeiten.
In die Berechnung des sog. Arbeitslosengeldes 2 werden zumindest
grundsätzlich die Lebensumstände des jeweiligen Arbeitslosen
einbezogen. Dabei wird ein bezug aufgenommen, ob der Arbeitslose
bei seinen Eltern lebt, ob er verheiratet, geschieden oder
verwitwet ist, ob es Sparguthaben oder Immobilien welcher Art auch
immer gibt, ob es in irgendeiner Form verwertbares Kapital gibt
usw. Diese Tatsachen fließen dann – je nach Bundesland verschieden
– in die Berechnung ein und werden auch unterschiedlich
gewichtet.
Wichtig ist es dabei, dass ein Missbrauch der Sozialregelung
vermieden wird. Diese wird vor allem im Bereich der
Langzeitarbeitslosen nach wie vor extrem häufig festgestellt, da
viele angebliche Langzeitarbeitslose „nebenher“ schwarz arbeiten
und im Grunde leben, wie die sprichwörtliche „Made im Speck“. Um
diesen Schmarotzern das Handwerk zu legen, wird vor der Bewilligung
einer weiteren Leistung, wie zum Beispiel der Mietbeihilfe oder
einer Beihilfe für Möbel und Einrichtungsgegenstände, der jeweilige
Bedarfsfall sehr genau überprüft. meist geht mit dieser Überprüfung
auch eine erneute Prüfung der eigentlichen Hartz 4 Berechnung
einher.
Benachteiligt mit dieser Regelung sind allerdings wirklich die
Menschen, die lange Zeit gearbeitet haben und auf Grund einer
mangelnden Ausbildung oder einer Behinderung nicht mehr in ihrem
Beruf tätig werden können. Diese werden praktisch gezwungen ihr
erspartes Geld zu verleben und einem Alter in Armut
entgegenzusehen, weil andere, die sich beispielsweise gut durch
mogeln oder aber gut einkratzen können (wie der Volksmund sagt) auf
Kosten der übrigen Bürger ein gutes Leben führen. Beispiele dafür
gibt es leider genug. Hier sollte die Politik ansetzen und dem sog.
Sozialstaat endlich einen Riegel vorschieben um eine ordentliche
Berechnung des Arbeitslosengeld 2 zu gewährleisten.
Zumindest sollte für diese Berechnung eine einheitliche Richtlinie
festgelegt und diese auch in jedem Bedarfsfall eingehalten werden,
um den Bürgern ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewähren. Leider
gibt es diese in Deutschland bisher nicht.