Arbeitslosengeld 2 - Agenda 2010 - Hartz IV
Hartz 4 Berechnung
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Hartz4 Berechnung

Die Hartz 4 Berechnung bzw. die Berechnung des sog. Arbeitslosengeldes 2 unterliegt, wie jede behördliche Angelegenheit, besonderen Richtlinien und Vorschriften, die den meisten Menschen nicht ganz klar sind und dies wohl auch nur sehr schwer werden. Um die Hartz 4 Berechnung besser zu verstehen, lohnt es sich allerdings, entweder hartnäckig nachzufragen und sich den Vorgang so lange erklären zu lassen, bis man es verstanden hat, oder aber selbst aktiv zu werden und die Hartz 4 Berechnung im Internet zu recherchieren. Dies bietet gleichzeitig den Vorteil, dass der Betroffene in der Lage ist, die eigene Hartz 4 Berechnung viel besser nachzuvollziehen.

An sich versteht man unter dem sog. Arbeitslosengeld 2 die Grundsicherungsleistung für sog. erwerbsfähige Hilfsbedürftige – also für Langzeitarbeitslose jeden Alters und für Sozialhilfeempfänger jeden Alters. Dabei soll das Arbeitslosengeld 2 den Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten und trotzdem eine Existenz ermöglichen, die zumindest die grundlegenden Bedürfnisse sichert.

Wer sich aber die Mühe macht, die Basisdaten nachzuforschen, wird auf sehr widersprüchliche Ergebnisse stoßen, da nirgends wirklich offengelegt ist, wie die Berechnung wirklich erfolgt. tatsächlich ist das gesamte System so undurchsichtig, das oftmals nicht mal den Sachbearbeitern der Arbeitsämter der genaue Vorgang bekannt ist, obwohl sie täglich damit arbeiten.

In die Berechnung des sog. Arbeitslosengeldes 2 werden zumindest grundsätzlich die Lebensumstände des jeweiligen Arbeitslosen einbezogen. Dabei wird ein bezug aufgenommen, ob der Arbeitslose bei seinen Eltern lebt, ob er verheiratet, geschieden oder verwitwet ist, ob es Sparguthaben oder Immobilien welcher Art auch immer gibt, ob es in irgendeiner Form verwertbares Kapital gibt usw. Diese Tatsachen fließen dann – je nach Bundesland verschieden – in die Berechnung ein und werden auch unterschiedlich gewichtet.

Wichtig ist es dabei, dass ein Missbrauch der Sozialregelung vermieden wird. Diese wird vor allem im Bereich der Langzeitarbeitslosen nach wie vor extrem häufig festgestellt, da viele angebliche Langzeitarbeitslose „nebenher“ schwarz arbeiten und im Grunde leben, wie die sprichwörtliche „Made im Speck“. Um diesen Schmarotzern das Handwerk zu legen, wird vor der Bewilligung einer weiteren Leistung, wie zum Beispiel der Mietbeihilfe oder einer Beihilfe für Möbel und Einrichtungsgegenstände, der jeweilige Bedarfsfall sehr genau überprüft. meist geht mit dieser Überprüfung auch eine erneute Prüfung der eigentlichen Hartz 4 Berechnung einher.

Benachteiligt mit dieser Regelung sind allerdings wirklich die Menschen, die lange Zeit gearbeitet haben und auf Grund einer mangelnden Ausbildung oder einer Behinderung nicht mehr in ihrem Beruf tätig werden können. Diese werden praktisch gezwungen ihr erspartes Geld zu verleben und einem Alter in Armut entgegenzusehen, weil andere, die sich beispielsweise gut durch mogeln oder aber gut einkratzen können (wie der Volksmund sagt) auf Kosten der übrigen Bürger ein gutes Leben führen. Beispiele dafür gibt es leider genug. Hier sollte die Politik ansetzen und dem sog. Sozialstaat endlich einen Riegel vorschieben um eine ordentliche Berechnung des Arbeitslosengeld 2 zu gewährleisten.

Zumindest sollte für diese Berechnung eine einheitliche Richtlinie festgelegt und diese auch in jedem Bedarfsfall eingehalten werden, um den Bürgern ein gewisses Maß an Sicherheit zu gewähren. Leider gibt es diese in Deutschland bisher nicht.