Sie sind erwerbsfähig, aber sind trotzdem Hilfebedürftig? Dann können Sie sich Arbeitslosengeld II beantragen, es wird auch kurz ALG II genannt. Im Januar 2005 wurde das Vierte Gesetz eingeführt. Sie kennen es wahrscheinlich unter Hartz4. Hier wird die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammen gelegt. Es ist zwar die Bezeichnung Arbeitslosengeld dabei, aber das ist keine Voraussetzung, um einen Hartz4 Antrag auszufüllen. Sie können auch das Geld zum ergänzen von ihrem Einkommen beziehen.
Wenn Sie sich einen Hartz4 Antrag holen möchten, müssen Sie zur
Beantragung einige Unterlagen vorlegen. Der Personalausweis, eine
Meldebescheinigung und der vollständig ausgefüllte Antrag
unterschrieben, müssen Sie dabei haben, ggf. auch von ihrem
Lebenspartner. Es kommen einige Fragen auf Sie zu, wo Sie wohnen,
wie Sie leben, was Sie für Einkommen haben. Das sind noch nicht
alle Fragen, die Ihnen gestellt werden. Es gibt auch noch vier
weitere Grundsätze die Sie mitbringen sollten. Sie sollten
mindestens 15 Jahre alt sein, dazu kommt das Sie erwerbsfähig sind,
hilfebedürftig sind und auch Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Leben Sie mit einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten
Sie trotzdem diese Leistungen.
Sollten Sie allerdings, in einer voll stationären Einrichtung sein,
ein Vermögen haben – das die Grenze übersteigt, sich außerhalb des
ortsnahen Bereich aufhalten – ohne die Zustimmung Ihres
Ansprechpartners, als Auszubildender BAföG bekommen oder
Altersrente beziehen, bekommen Sie Grundsätzlich eine Absage.
Sollten Sie einen Hartz4 Antrag ausfüllen, bekommen Sie im
Regelfall erst das Geld, wenn Sie den Antrag abgegeben haben.
Sollten Sie andere Zahlungen in dem Monat mal nicht bekommen, sei
es Krankengeld oder Unterhalt, sollte umgehend ein Antrag gestellt
werden. Es gilt auch bei Zahlungsausfällen der Antragszeitpunkt.
Daher sollten Sie einen Antrag frühst möglich ausfüllen, um einen
Anspruch zu sichern. Die Zahlungen sind jedoch dem Träger
anzuzeigen, falls diese Eingegangen sind. Wenn Sie das nicht machen
sollten, egal ob es jetzt eine ausfallende Zahlung ist oder wenn
sich was beruflich bei Ihnen ändert, riskieren Sie ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren im schlimmsten Fall sogar eine
Strafanzeige wegen Betrug.
Geben Sie einen Antrag ab, wird ein Bescheid erlassen. Sind Sie
damit nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats
Widerspruch einlegen. Sollten Sie jedoch länger als drei Monate auf
eine Antwort warten dürfen, können Sie eine Untätigkeitsklage
einreichen.
Aus folgenden Komponenten besteht das ALG II: Mehrbedarf,
Regelleistung und Leistung für Unterkunft und Heizung. Sind Sie
eine alleinstehende Person, bekommen Sie eine Regelleistung von
351€. Haben Sie dazu noch ein Kind das unter 7 Jahren ist, bekommen
Sie dafür noch extra 126€. Das ist dann der so genannte Mehrbedarf.
Neben diesen Leistungen bekommen Sie auch Kosten für die Wohnung,
soweit diese angemessen sind. Von Landkreis zu Landkreis ist es
jedoch immer unterschiedlich was Sie bekommen. In Berlin liegen die
Richtwerte bei einer Person bei 360€. Die Wohnung sollte nicht
größer als 50m² sein. Möchten oder müssen Sie umziehen, können Sie
das auch. Aber nur wenn das Amt seine Zustimmung gibt.
Das Ziel von Arbeitslosengeld II ist, das Sie sich in die Lage
versetzen, Ihre materiellen Grundbedürfnisse befriedigen zu können.
Natürlich dann auch nur, wenn Sie dies nicht mit eigenen Mitteln
schaffen.
