Arbeitslosengeld 2 - Agenda 2010 - Hartz IV
Hartz 4 Antrag
http://www.hartz4-tipp.de/hartz-4-antrag.html

© 2010 Arbeitslosengeld 2 - Agenda 2010 - Hartz IV
 

Hartz IV Antrag

Hartz IV Antrag

Sie sind erwerbsfähig, aber sind trotzdem Hilfebedürftig? Dann können Sie sich Arbeitslosengeld II beantragen, es wird auch kurz ALG II genannt. Im Januar 2005 wurde das Vierte Gesetz eingeführt. Sie kennen es wahrscheinlich unter Hartz4. Hier wird die Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammen gelegt. Es ist zwar die Bezeichnung Arbeitslosengeld dabei, aber das ist keine Voraussetzung, um einen Hartz4 Antrag auszufüllen. Sie können auch das Geld zum ergänzen von ihrem Einkommen beziehen.

Wenn Sie sich einen Hartz4 Antrag holen möchten, müssen Sie zur Beantragung einige Unterlagen vorlegen. Der Personalausweis, eine Meldebescheinigung und der vollständig ausgefüllte Antrag unterschrieben, müssen Sie dabei haben, ggf. auch von ihrem Lebenspartner. Es kommen einige Fragen auf Sie zu, wo Sie wohnen, wie Sie leben, was Sie für Einkommen haben. Das sind noch nicht alle Fragen, die Ihnen gestellt werden. Es gibt auch noch vier weitere Grundsätze die Sie mitbringen sollten. Sie sollten mindestens 15 Jahre alt sein, dazu kommt das Sie erwerbsfähig sind, hilfebedürftig sind und auch Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Leben Sie mit einer Person in einer Bedarfsgemeinschaft, erhalten Sie trotzdem diese Leistungen.
Sollten Sie allerdings, in einer voll stationären Einrichtung sein, ein Vermögen haben – das die Grenze übersteigt, sich außerhalb des ortsnahen Bereich aufhalten – ohne die Zustimmung Ihres Ansprechpartners, als Auszubildender BAföG bekommen oder Altersrente beziehen, bekommen Sie Grundsätzlich eine Absage.

Sollten Sie einen Hartz4 Antrag ausfüllen, bekommen Sie im Regelfall erst das Geld, wenn Sie den Antrag abgegeben haben. Sollten Sie andere Zahlungen in dem Monat mal nicht bekommen, sei es Krankengeld oder Unterhalt, sollte umgehend ein Antrag gestellt werden. Es gilt auch bei Zahlungsausfällen der Antragszeitpunkt. Daher sollten Sie einen Antrag frühst möglich ausfüllen, um einen Anspruch zu sichern. Die Zahlungen sind jedoch dem Träger anzuzeigen, falls diese Eingegangen sind. Wenn Sie das nicht machen sollten, egal ob es jetzt eine ausfallende Zahlung ist oder wenn sich was beruflich bei Ihnen ändert, riskieren Sie ein Ordnungswidrigkeitsverfahren im schlimmsten Fall sogar eine Strafanzeige wegen Betrug.
Geben Sie einen Antrag ab, wird ein Bescheid erlassen. Sind Sie damit nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Sollten Sie jedoch länger als drei Monate auf eine Antwort warten dürfen, können Sie eine Untätigkeitsklage einreichen.

Aus folgenden Komponenten besteht das ALG II: Mehrbedarf, Regelleistung und Leistung für Unterkunft und Heizung. Sind Sie eine alleinstehende Person, bekommen Sie eine Regelleistung von 351€. Haben Sie dazu noch ein Kind das unter 7 Jahren ist, bekommen Sie dafür noch extra 126€. Das ist dann der so genannte Mehrbedarf. Neben diesen Leistungen bekommen Sie auch Kosten für die Wohnung, soweit diese angemessen sind. Von Landkreis zu Landkreis ist es jedoch immer unterschiedlich was Sie bekommen. In Berlin liegen die Richtwerte bei einer Person bei 360€. Die Wohnung sollte nicht größer als 50m² sein. Möchten oder müssen Sie umziehen, können Sie das auch. Aber nur wenn das Amt seine Zustimmung gibt.
Das Ziel von Arbeitslosengeld II ist, das Sie sich in die Lage versetzen, Ihre materiellen Grundbedürfnisse befriedigen zu können. Natürlich dann auch nur, wenn Sie dies nicht mit eigenen Mitteln schaffen.