Arbeitslosengeld 2 - Agenda 2010 - Hartz IV
Grundfreibetrag
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Grundfreibetrag

Es gibt einen Grundfreibetrag in Höhe von 150 EUR je vollendetem Lebensjahr des volljährigen Hilfsbedürftigen und seines Partners, mindestens aber jeweils 3.100 EUR. Und einen Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 EUR für jedes hilfebedürftige Kind. Diese Grundfreibeträge unterliegen Höchstgrenzen, die alterabhängig sind. Für alle kommt noch ein altersunabhängiger Freibetrag von 750 EUR hinzu - für notwendige Anschaffungen. Zinseinnahmen werden als Einkommen angenommen und unterliegen damit nicht den Freigrenzen.